Feuerungsbewilligungen
Feuerungsbewilligungen sind erforderlich für:
- Neubau und Ersatz von wärmetechnische Anlagen ( Wärmepumpenanlagen, Oel-, Holz-, Schnitzel- und Pelletfeuerungen, Cheminée, Cheminéeöfen sowie Abgasanlagen)
- Änderungen an Feuerungsanlagen (z.B. Auswechseln des Brenners)
- Nutzungsänderungen von Gebäuden und Räumen
- Lagerung von Sprengstoff, Feuerwerk, brennbare Flüssigkeiten
- Festanlässe und Zeltbauten (Anlass bei über 100 Personen)
Die Formular können unter www.gvz.ch bezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | +41 44 801 67 27 | Kontaktformular |