Hunde
Die Hundekontrolle basiert auf dem kantonalen Hundegesetz und der zugehörigen Verordnung. Zuständig für den Vollzug sind primär die Gemeinden.
Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. verfügen.
Meldepflichten bei AMICUS und der Gemeinde
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen sowohl bei der Gemeinde als auch in der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden (www.amicus.ch).
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten Dübendorf melden (telefonisch, am Schalter, via E-Mail oder via Post). Die Einwohnerdienste Dübendorf erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Anschliessend erhalten Sie Ihre Benutzerdaten, mit denen Sie sich selbst in AMICUS einloggen können. Daraufhin kann der Tierarzt den Hund in AMICUS erfassen und ihn mit Ihrem Benutzerkonto verbinden. Danach müssen Sie sich erneut bei den Einwohnerdiensten Dübendorf melden, um den Hund auch bei der Gemeinde anzumelden. Dafür können Sie auch das folgende Online-Formular verwenden:
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in AMICUS.
Bestimmte Änderungen – sogenannte Mutationen – müssen innerhalb von zehn Tagen sowohl in AMICUS als auch bei den Einwohnerdiensten Dübendorf gemeldet werden. Dazu gehören insbesondere die Weitergabe eines Hundes (z. B. Verkauf oder Schenkung), sein Export sowie der Tod des Tieres. Die Meldung an AMICUS kann über www.amicus.ch oder über die optionale Applikation «animundo» (www.animundo.ch) erfolgen, welche zusätzliche Funktionen wie die Einsicht der registrierten Hunde, die Verwaltung von Halterwechseln oder Vermisstmeldungen bietet. Für die Meldung an die Gemeinde Dübendorf können Sie sich telefonisch, per E-Mail oder am Schalter melden oder die entsprechenden Online-Dienste nutzen:
Namens- und Adressänderungen sind direkt den Einwohnerdiensten Dübendorf mitzuteilen.
Hundeausbildung
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025 gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse oder Rasse. Zudem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren. Hundeausbildnerinnen und -ausbildner benötigen eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich, damit ihre Kurse anerkannt werden.
Grundsätzlich ist jede Person, die einen Hund hält, verpflichtet, die praktische Ausbildung mit ihrem Hund zu absolvieren. Bei einem Halterwechsel muss der neue Hundehalter oder die neue Hundehalterin die praktische Ausbildung in der Regel ebenfalls absolvieren.
Detaillierte Informationen und eine Liste anerkannter Ausbilderinnen und Ausbildner finden Sie auf der Website des Veterinäramts Kanton Zürich.
Nicht erfüllte Vorgaben können zu Bussen von bis zu Fr. 2'000.00 führen.
Hundesteuer und Gebühren
Für Hunde von über 3 Monaten ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Erreicht ein Hund das Alter von über 3 Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, so ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.
Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Steuer beträgt in Dübendorf Fr. 150.–, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer Fr. 170.–.
Import aus dem Ausland
Melden Sie Ihren Hund bei der Einreise in die Schweiz beim Zoll an. Nachträgliche Anmeldungen erfolgen über das Kompetenzzentrum Heimtiere (KoHe) und können zu einer Busse führen:
Kompetenzzentrum Heimtiere
Zoll West / Lokalebene Oberwallis
Bielstrasse 1
3902 Brig-Glis
+41 58 469 39 61 (Mo.-Fr.: 09:00 bis 11:00)
KoHe@bazg.admin.ch
Hundekot entsorgen
Das Aufnehmen und ordnungsgemässe Entsorgen von Hundekot ist verpflichtend. Bei Missachtung drohen Ordnungsbussen. Robidog-Säcke können während den Öffnungszeiten kostenlos bei den Einwohnerdiensten Dübendorf bezogen werden.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wir beraten Sie gerne unter folgender Telefonnummer:
044 801 67 00 oder unter folgender E-Mail-Adresse:
einwohnerdienste@duebendorf.ch