Betreibungsregisterauszug bestellen
Beim Betreibungs- und Stadtammannamt Dübendorf erhalten Sie Betreibungsregisterauszüge über Personen und Unternehmen, die in Dübendorf oder Wangen-Brüttisellen wohnen beziehungsweise ihren Sitz haben oder früher hier gemeldet waren.
Online bestellen
Wählen Sie die passende Auskunft. Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Kosten und der Zustellung finden Sie direkt im jeweiligen Online-Schalter.
Bezug am Schalter
Wenn Sie einen Betreibungsregisterauszug auf Papier benötigen, beziehen Sie diesen bitte direkt an unserem Schalter. Bringen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mit.
Für den Bezug durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Für Auskünfte über Dritte muss ein entsprechendes Interesse nachgewiesen werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |
| Frage |
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Die Ehegatten sind sich Auskunft über die finanziellen Verhältnisse schuldig. Verweigert die eine Seite die Auskunft, kann die andere an das EheschutzgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gelangen (Art. 170 ZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Sie können ebenfalls den ausserordentlichen Güterstand der Gütertrennung beantragen (Art. 185 ZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), was allerdings keinen Einfluss in einem Pfändungsverfahren hat, da in einem solchen nur der Schuldner selbst haftbar ist (Ihr Einkommen oder Ihre Vermögenswerte werden nicht gepfändet). |
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Eine Selbstauskunft können Sie entweder persönlich oder durch eine Drittperson, mit einer schriftlichen Vollmacht oder einem Ausweis der/des Auskunftsbegehrenden versehen, im Betreibungsamt abholen (die Ausweispflicht besteht übrigens auch für Ehegatten oder Partner gemäss Partnerschaftsgesetz). Die Gebühr beträgt Fr. 17.00 in bar. Sowohl natürliche wie auch juristische Personen, welche im Betreibungskreis Dübendorf wohnhaft sind bzw. ihren Sitz haben, können ihn direkt über Online-Dienste bestellen. Schriftliche Anfragen erledigen wir werktags innert 24 Stunden. Am Schalter erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte innert weniger Minuten. Keine Auskünfte können wir am Telefon, per Fax oder E-Mail erteilen. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Vorab: Der/Die Gläubiger ist/sind nicht verpflichtet eine zu recht eingeleitete Betreibung zurückzuziehen. Suchen Sie dennoch das Gespräch mit dem/den Gläubiger/n und bitten Sie diese, die Betreibung/en beim zuständigen Betreibungsamt löschen zu lassen. Ein entsprechendes Musterformular für den/die Gläubiger finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Sollten Sie den Überblick über Ihre Betreibungen verloren haben, gehen Sie auf das Amt und verlangen Sie einen detaillierten Betreibungsauszug über die letzten 5 Jahre von sich selber. Wichtig: Auf dem Rückzug muss zwingend die betreffende Betreibungsnummer ersichtlich sein, damit sie vom Betreibungsamt bearbeitet wird. Das Betreibungsamt nimmt den Rückzug des Gläubigers in der Regel nur auf postalischem Weg entgegen (kein Fax oder Email). Aber nicht vergessen, Sie sind auf den Goodwill des/der Gläubiger angewiesen! |
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Ja. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid sind Verlustscheine während der gesamten Verjährungsfrist von 20 JahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf dem Auszug ersichtlich. Verlustscheine vor dem Jahre 1997 verjähren aufgrund der damaligen Revision ab dem Jahre 1997 nach 20 Jahren. |