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Steuern

Einreichung der Steuererklärung: Ab der Steuerperiode 2025 wird die Download-Lösung Private Tax zugunsten der Online-Lösung ZHprivateTax eingestellt. Damit können Sie Ihre Steuererklärung bequem, papierlos und sicher direkt im Browser ausfüllen – ganz ohne Installation. Alles Wichtige zum Wechsel finden Sie unter www.zhprivatetax.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Der Direktlink zur Online-Lösung finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Software von Drittanbietern zu nutzen oder die Steuererklärung auf Papier einzureichen. Die Steuererklärung in Papierform ist mit den dazugehörigen Belegen an folgende Adresse einzureichen: Zürcher Gemeinden - Steuererklärung, c/o Scan-Center Zürich, Postfach, 8010 Zürich.

Fristverlängerung Steuererklärung: Die Steuererklärung ist jeweils per 31.03. des Folgejahres einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung können Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online verlängern. Alternativ können Sie die Frist via E-Mail an steuern@duebendorf.ch verlängern. Teilen Sie uns dazu die Register-Nummer sowie die gewünschte Frist mit. Die Erstreckung ist bis längstens Ende November möglich. Bitte beachten Sie, dass die Fristverlängerung per E-Mail nicht bestätigt wird und wir per Telefon keine Fristverlängerungen entgegennehmen. 

Ihr Online Steuerkonto: Im eKonto können Sie sich stets einen Überblick über Ihr Steuerkonto verschaffen, Einzahlungsscheine bestellen oder Zahlungsvereinbarungen treffen. Registrieren Sie sich hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Vorauszahlungen sind jeweils ab Januar der jeweiligen Steuerperiode möglich. Bitte melden Sie uns unter Angabe der Register-Nummer die Anzahl gewünschter leerer Zahlteile. Die provisorische Rechnung erhalten Sie jeweils im Februar zugestellt.

Die Kurslisten finden Sie bei der  Eidgenössischen SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Öffnungszeiten

Montag

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Dienstag

13.30–19.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Donnerstag

09.00–11.30 Uhr

13.30–16.00 Uhr

Freitag

07.00–14.00 Uhr

 

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105.2 Geschäftsreglement Ausschuss für Grundsteuern 19. August 2022
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