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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate von Dübendorf. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Rico Roffler, wahlbuero@duebendorf.ch

Urne Öffnungszeiten

Standort Tag Öffnungszeit
Stadthaus (Foyer) Freitag 17.00 - 19.00 Uhr
Stadthaus (Foyer) Samstag 09.00 - 11.00 Uhr
Stadthaus (Foyer) Samstag 18.30 - 19.30 Uhr
Stadthaus (Foyer) Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
IMWIL Alters- und Spitexzentrum (Haupteingang) Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
Schulhaus Stägenbuck (Sporthalle) Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr
Schulhaus Gockhausen Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Voraussetzungen

Was ist zu beachten:
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie das Wahl- oder Abstimmungsmaterial nicht bis 3 Wochen vor den Wahlen respektive Abstimmungen erhalten oder die Unterlagen verloren haben:
Sie können die Unterlagen mit diesem Formular bei den Einwohnerdiensten anfordern. 

Wenn Sie neu nach Dübendorf gezogen sind und das Stimm- und Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch (044 801 67 00) oder per E-Mail (einwohnerdienste@duebendorf.ch) bei den Einwohnerdiensten.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten:
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in des Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während den Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten abgeben. Das Kuvert muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

 

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
das Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache mehrere Wahl- oder Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts enthält. Lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig.