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Medienmitteilung des Stadtrates: Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

1. September 2026
Ab Dienstag, 1. September 2026, 12.00 Uhr, ist das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot in Dübendorf aufgehoben. Wegen der weiterhin sehr hohen Waldbrandgefahr bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im ganzen Kanton Zürich bestehen.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt für das gesamte Gemeindegebiet Dübendorf ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Stadtrat hebt dieses Verbot auf Dienstag, 1. September 2026, 12.00 Uhr, auf. Feuer und Grillieren sind im Siedlungsgebiet, d. h. ausserhalb des Waldes und bei mindestens 50 Meter Abstand zum Waldrand, erlaubt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuer ist wichtig, um Brände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie die Umwelt nicht zu gefährden. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht im Umgang mit Feuer und zu folgenden Verhaltensmassnahmen angehalten:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen
  • Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen
  • Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen

 

Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) bleibt im ganzen Kanton Zürich das bereits geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin bestehen. Im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wie Zigaretten, Zündhölzer usw. wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.

 

Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen).

 

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Die Abteilung Wald der Baudirektion Kanton Zürich beobachtet die Lage laufend und informiert zeitnah über allfällige Änderungen.

 

Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für die Beachtung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe sowie einen achtsamen Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet.

 

Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Hanspeter Schmid, Sicherheitsvorstand, 079 642 79 60, hanspeter.schmid@duebendorf.ch
  • Nick Pizzi, Leiter Stadtpolizei und Stv. Leiter Sicherheit, 044 801 69 10, 3ban@kompol.zh.ch