Cybersecurity: Wiederkehrende Kosten durch Behördliche Auflagen
Aufgrund Richtlinien und des Audits der Datenschutz¬beauftragten des Kantons Zürich fallen im Bereich Sicherheit der IT-Infrastruktur des IMWIL Alters- und Spitexzentrum jährlich wiederkehrende Kosten an. Der Stadtrat genehmigt auf Antrag des IMWIL Alters- und Spitexzentrums die gebundenen Ausgaben von Fr. 33'663.60.
Die Kosten gelten gemäss § 103 des Gemeindegesetzes als gebundene Ausgaben.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260925-PU-Cybersecurity Wiederkehrende Kosten durch Behördliche Auflagen (PDF, 86 kB) | Download | 0 | 20260925-PU-Cybersecurity Wiederkehrende Kosten durch Behördliche Auflagen |