Dauernde Verkehrsanordnung Gfenn
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Dübendorf «Zone Gfenn»
- Alte Landstrasse, Abschnitt Überlandstrasse bis Grundstück Nr. 15080
- Gfennstrasse, Abschnitt Alte Landstrasse bis Grundstück Nr. 11176
- Heidenrietstrasse, Abschnitt Alte Landstrasse bis Eichstrasse
- Schulweg, Abschnitt Gfennstrasse bis Grundstück Nr. 3233
- Im Hofacker
- Im Schatzacker
- Klosterstrasse
- Lindenbühlstrasse
- Saatwiesenstrasse
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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| 20261023-PU-Verfügung Tempo 30 Gfenn (PDF, 152 kB) | Download | 0 | 20261023-PU-Verfügung Tempo 30 Gfenn |