Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Schlussrechnung 2025 der gebundenen Ausgaben
Der Stadtrat hat am 22. Oktober 2026 für die gesetzlich geschuldete Schlussrechnung des Kantons Zürich über den Gemeindeanteil des Jahres 2025 für die Kosten ergänzender Hilfen zur Erziehung eine Kreditüberschreitung von Fr. 361'818.68 bewilligt.
Die Kosten gelten gemäss § 103 des Gemeindegesetzes als gebundene Ausgaben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster schriftlich Rekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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| 20261030-PU-KJG Schlussrechnung 2025 (PDF, 84 kB) | Download | 0 | 20261030-PU-KJG Schlussrechnung 2025 |