Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Die erleichterte EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. richtet sich an Personen, die durch enge familiäre Bindungen zu Schweizerinnen und Schweizern Bürgern oder durch besondere Umstände eine vereinfachte Einbürgerung erhalten können.
Dazu zählen:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, sofern der schweizerische Teil bereits zum Zeitpunkt der Eheschliessung das Schweizer Bürgerrecht besass
- Kinder eines schweizerischen Elternteils
- Staatenlose Kinder
Wiedereinbürgerung
Personen, die das Schweizer Bürgerrecht früher besessen haben, können unter bestimmten VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wieder eingebürgert werden. Sie erwerben dabei die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners, Elternteils oder die früheren Bürgerrechte zurück. Staatenlose Kinder werden an ihrem Wohnort eingebürgert.
Gesuchsformular
Sie können das Gesuchsformular für ausgewählte Arten der erleichterten Einbürgerung (Ehe mit Schweizer/-in, in eine Ehe umgewandelte eingetragene Partnerschaft mit Schweizer/-in und Ausländer/-in der dritten Generation) online aufrufen und herunterladen am Ende des Selfchecks auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) unter: Self-Check Erleichterte Einbürgerung SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Alternativ (resp. für alle anderen erleichterten Verfahrensvarianten) können Sie das Formular in Papierform im Stadthaus Dübendorf beim Einbürgerungsschalter beziehen oder direkt beim SEM unter Angabe Ihrer Postadresse per Mail an ch@sem.admin.ch. Das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen ist immer per Post beim SEM einzusenden. Aktuell ist es (noch) nicht möglich, dieses online einzureichen.
Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Das SEM erhebt für die erleichterte Einbürgerung eine Gebühr die im Voraus zu bezahlen ist. Für volljährige Personen beträgt die Gebühr Fr. 900.00 und für minderjährige Fr. 650.00. Weiterführende Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Verfahren für Personen der dritten Ausländergeneration
Personen der dritten Ausländergeneration können sich direkt auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informieren und das entsprechende Gesuchsformular dort anfordern.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung (PDF, 135 kB) | Download | 0 | Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einbürgerungen | +41 44 801 83 90 | Kontaktformular |