Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder über das Online-Formular abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- persönlicher Ausweis
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | +41 44 801 67 00 | Kontaktformular |
| Name |
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| Wohnsitzwechsel |