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Hunde

Die Hundekontrolle basiert auf dem kantonalen Hundegesetz und der zugehörigen Verordnung. Zuständig für den Vollzug sind primär die Gemeinden.

 

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. verfügen.

 

Hundeausbildung

Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025 gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse oder Rasse. Zudem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren. Hundeausbildnerinnen und -ausbildner benötigen eine gültige Bewilligung des Veterinäramts Kanton Zürich, damit ihre Kurse anerkannt werden.

Grundsätzlich ist jede Person, die einen Hund hält, verpflichtet, die praktische Ausbildung mit ihrem Hund zu absolvieren. Bei einem Halterwechsel muss der neue Hundehalter oder die neue Hundehalterin die praktische Ausbildung in der Regel ebenfalls absolvieren.

Detaillierte Informationen und eine Liste anerkannter Ausbilderinnen und Ausbildner finden Sie auf der Website des Veterinäramts Kanton Zürich.

Nicht erfüllte Vorgaben können zu Bussen von bis zu Fr. 2'000.00 führen.

 

Meldepflicht an die Gemeinden

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden (www.amicus.ch). Die Anmeldung bei der Gemeinde können Sie nach der Registrierung bei AMICUS mit dem folgenden Online-Formulare vornehmen:

Allfällige Mutationen, einschliesslich alle Namensänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind bei den Einwohnerdiensten der Stadt Dübendorf und bei der Datenbank AMICUS ebenfalls zu melden (www.amicus.ch). Je nach Mutationsart können Sie dazu eines der folgenden Online-Formulare verwenden:

 

Hundesteuer und Gebühren

Für Hunde von über 3 Monaten ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Erreicht ein Hund das Alter von über 3 Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten, so ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte.

Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Steuer beträgt in Dübendorf Fr. 150.–, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer Fr. 170.–.

 

Import aus dem Ausland

Melden Sie Ihren Hund bei der Einreise in die Schweiz beim Zoll an. Nachträgliche Anmeldungen erfolgen über das Kompetenzzentrum Heimtiere (KoHe) und können zu einer Busse führen: 

Kompetenzzentrum Heimtiere
Zoll West / Lokalebene Oberwallis
Bielstrasse 1
3902 Brig-Glis
+41 58 469 39 61 (Mo.-Fr.: 09:00 bis 11:00)
KoHe@bazg.admin.ch

 

Hundekot entsorgen

Das Aufnehmen und ordnungsgemässe Entsorgen von Hundekot ist verpflichtend. Bei Missachtung drohen Ordnungsbussen. Robidog-Säcke können während den Öffnungszeiten kostenlos bei den Einwohnerdiensten Dübendorf bezogen werden.

 

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wir beraten Sie gerne unter folgender Telefonnummer:
044 801 67 00 oder unter folgender E-Mail-Adresse:
einwohnerdienste@duebendorf.ch

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