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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Umwandlung einer Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Ab dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen. Sollten Sie bereits in einer Eingetragenen Partnerschaft registriert sein, haben Sie die Möglichkeit einander zu heiraten (nur empfohlen bei einer neu gewünschten Namensführung) oder eine Umwandlung zu beantragen. Beides kann in Form einer Zeremonie durchgeführt werden.

Um einen Umwandlungstermin zu vereinbaren, rufen Sie uns gerne an.

Zuständigkeit

Die Umwandlungserklärung kann gegenüber jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden.

Fristen

Die Erklärung ist ab dem 1. Juli 2022 jederzeit möglich.

Namensführung

Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf den Namen. Sollten Sie eine neue Namensführung wünschen, kann allenfalls eine Eheschliessung angestrebt werden. Unklar ist jedoch, ob die Rechtswirkungen einer Umwandlung, d.h. die Anrechnung der Partnerschaftsjahre, auch für die Eheschliessung gelten. Diesbezüglich kann aufgrund mangelnder Informationen des Bundes momentan keine Auskunft erteilt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie sich vorgängig bei der Namensänderungsbehörde über eine Namensänderung informieren.

Wirkungen

Die Erklärung ist per Datum der Unterschrift beider Partnerinnen oder Partner und deren Beglaubigung durch das Zivilstandsamt wirksam. Ab diesem Datum gelten Sie dann als verheiratet. Eine durch Umwandlung erfolgte Ehe ist bei deren künftigen Auswirkungen so zu behandeln, wie wenn die Ehe bereits zum Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen worden wäre.

Kosten

Umwandlungserklärung, ohne Zeremonie kostenlos (im Kanton Zürich)
Zuschlag Umwandlung, mit Zeremonie unter der Woche Fr. 75
Umwandlung, mit Zeremonie an einem Samstag Fr. 150
Zuschlag für die Durchführung in einer anderen Schweizer Landessprache als Deutsch Fr. 50
Zuschlag für die Anreise in ein externes Traulokal Fr. 100
Raummiete Je nach externem Lokal verschieden.

 

Als allfällige dolmetschende Person, werden lediglich beim Obergericht eingetragene Dolmetscher/innen akzeptiert. Diese/r ist durch Sie an der Trauung zu bezahlen. Die Kosten für die Übersetzung einer Trauung inkl. Anreise belaufen sich auf Fr. 300.00.

Die Gebühren des Zivilstandsamtes richten sich  nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.

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