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Feuerverbot und Feuerwerksverbot für die Stadt Dübendorf

17. Juli 2026
  1. Für das Gemeindegebiet Dübendorf wird das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. Höhenfeuer und Grillieren mit Holz/Holzkohle) im Freien ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Widerruf verboten. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze.
  2. Das Grillieren mit Gas- oder Elektro-Grill bleibt auf Balkonen und Gartensitzplätzen, vorbehältlich anderslautender Regeln der Hausverwaltungen, erlaubt.
  3. Das absolute Feuerwerk- und Feuerverbot wird im gesamten Gemeindegebiet mit Hinweistafeln und über die Medien bekannt gemacht.
  4. Die vorliegende Anordnung wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Dübendorf publiziert.
  5. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Uster schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
  6. Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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20260717-PU-Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 86 kB) Download 0 20260717-PU-Feuer- und Feuerwerksverbot
20260715-BS-Präsidialverfügung generelles Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Dübendorf (PDF, 393 kB) Download 1 20260715-BS-Präsidialverfügung generelles Feuer- und Feuerwerksverbot in der Stadt Dübendorf