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Abmeldung / Wegzug

Sie ziehen aus Dübendorf weg? Melden Sie sich frühestens einen Monat vor und spätestens 14 Tage nach Ihrem Wegzug bei den Einwohnerdiensten ab. Die Abmeldung ist kostenlos und kann online oder persönlich am Schalter erfolgen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Schweizer Staatsangehörige: persönlicher Ausweis

  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

 

Besondere Fälle

  • Wegzug ins Ausland: Sie müssen sich persönlich am Schalter abmelden.

  • Wochenaufenthalt: Die Abmeldung ist per E-Mail oder persönlich am Schalter möglich. Eine Online-Abmeldung ist ausgeschlossen.

Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

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