Datensperre
Sie können die Weitergabe Ihrer Adresse und persönlichen Daten an Private sperren lassen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Die Einwohnerdienste vermerken die Sperre im Einwohnerregister.
Wirkung der Datensperre
Bei einer Datensperre werden grundsätzlich keine Auskünfte an Private erteilt. Dies gilt auch für Anfragen, die in Ihrem Interesse sein könnten, beispielsweise für Klassenzusammenkünfte oder die Kontaktaufnahme früherer Bekannter.
In folgenden Fällen können Daten trotz Sperre weitergegeben werden:
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An Amtsstellen, wenn diese einen Rechtsanspruch auf die Auskunft haben.
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An private Personen oder Institutionen, wenn diese nachweisen, dass sie die Daten zur Durchsetzung eigener Rechte oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags benötigen.
Die Stadt Dübendorf handelt nicht mit Adressen für Werbe- oder Marketingzwecke. Dafür ist keine Datensperre nötig.
Datensperre beantragen
Füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Für die Verifizierung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer. Ihr Antrag wird anschliessend von den Einwohnerdiensten bearbeitet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | +41 44 801 67 00 | Kontaktformular |