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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Terminverschiebung Betreibungsamt

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Mittels nachfolgendem Formular stellen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung beim für Sie zuständigen Betreibungsamt Dübendorf. Die Terminverschiebung muss kurz begründet sein und der Termin kann maximal um 14 Tage verschoben werden. In Ausnahmefällen (Militärdienst, Krankheit, Landesabwesenheit, etc.) und unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen, kann eine weitergehende Terminverschiebung bewilligt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Termin pro Zahlungsbefehl / Pfändungstermin nur ein mal verschoben werden kann. Halten Sie diesen Termin nicht ein, ist eine weitere Terminverschiebung nicht mehr möglich und das Betreibungsverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und deren Möglichkeiten weitergeführt. Machen Sie deshalb eine Fristverlängerung (max. 14 Tage), welche Sie auch einhalten können.

Ist ein Betreibungsverfahren gegen Ihre Person bereits bei der Stadtpolizei Dübendorf zur Erledigung pendent, ist eine Terminverschiebung beim Betreibungsamt nicht mehr möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtpolizei Dübendorf.

Das Betreibungsamt behält sich zudem das Recht vor, Ihren Fristverlängerungsantrag ohne Begründung werktags innert 24 Stunden per E-Mail abzulehnen. Erhalten Sie keine Rückmeldung innert dieser Frist, haben wir Ihren Antrag bewilligt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.