Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2012
- Herausgeber/-in
- Das Schweizerische Bundesgericht (http://www.bger.ch/)
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |