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Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)

Unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie die Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Informationen

Datum
1. Januar 2012
Herausgeber/-in
Das Schweizerische Bundesgericht (http://www.bger.ch/)

Zugehörige Objekte