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Betreibungsrechtliche Beschwerde

Unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie die Ausführungen der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich (Obergericht Zürich) zu einer betreibungsrechtlichen Beschwerde.

Im Weiteren gibt Ihnen das Merkblatt über die Voraussetzungen und das Verfahren bei einer Beschwerde Auskunft. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Einreichen einer Beschwerde nochmals das Gespräch mit dem zuständigen BetreibungsamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu suchen, jedoch die gesetzliche BeschwerdefristExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beachten (ansonsten die Beschwerde abgewiesen wird). Im Kanton Zürich richtet sich die Beschwerde zuerst an die untere kantonale AufsichtsbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Bezirkes, in welchem sich das Betreibungsamt befindet.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Leiter des Betreibungsamtes oder dessen Stellvertretung. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Informationen

Datum
1. Januar 2012
Herausgeber/-in
Obergericht des Kantons Zürich (www.gerichte-zh.ch)

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