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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
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Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Dübendorf

Herzlich Willkomen

Die Kindes- und Erwachsen­schutz­behörde (KESB) Dübendorf ist zuständig für Kinder und Erwachsene, die in den Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Maur und Wangen-Brüttisellen wohnhaft sind.

Wir von der KESB Dübendorf verstehen es als unsere Aufgabe, Kleine und Grosse, junge und alte Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen in den unterschiedlichen Notlagen zu helfen, wenn sie nicht selbständig in der Lage sind, die notwendige Hilfe einzuholen.

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und möglicherweise Hilfe brauchen. Berufsgeheimnisträger und Berufsgeheimnisträgerinnen holen hierfür vorgängig die notwendige Entbindung der Schweigepflicht ein. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Meldung verpflichtet.

Jede Meldung, die bei der KESB eingeht, löst ein Verfahren aus. Die KESB tätigt die notwendigen Abklärungen und entscheidet, ob Massnahmen zum Schutz des Kindes oder des Erwachsenen notwendig sind. Hierfür holt sie bei Fachstellen Berichte ein, führt mit dem Kind, seinen Eltern, dem betroffenen Erwachsenen und nahestehenden Personen Gespräche. Bei Notwendigkeit lässt sie ein Gutachten beispielsweise über die Erziehungskompetenz der Eltern erstellen. Ist der Sachverhalt sorgfältig abgeklärt, erörtert sie der betroffenen Familie, dem Kind, respektive dem betroffenen Erwachsenen die Abklärungsergebnisse. Die betroffenen Personen können hierzu ihre Meinung kundtun.


Elektronische Eingaben können über folgenden Link getätigt werden,
virtueller Briefkasten KESB Dübendorf (Damit besteht die Möglichkeit um verschlüsselt Dokumente und Nachrichten an die KESB Dübendorf zu senden)


Weitere Informationen

KESB kurz erklärt
Informationsfilm "Wir sind die KESB"
Informationen für Betroffene (KESB Präsidienvereinigung Kanton Zürich)
KESCHA Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz
Gemeindeamt des Kantons Zürich (Aufsichtsbehörde)


Interessenbindungen
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.

Für eine Anfrage verwenden Sie bitte das untenstehende Kontaktformular (im Bereich Kontakt). MIt Ihrer Anfrage erklären Sie sich einverstanden, dass Ihnen die gewünschte Auskunft per unverschlüsselter E-Mail zugestellt wird.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Dübendorf
Bettlistrasse 22
Postfach 234
8600 Dübendorf

Tel. +41 44 801 60 80
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
Di: 13.30 - 19.00  
Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
Fr: 07.00 - 14.00  

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Do: 28.03.2024 09:00 - 14:00
Fr: 29.03.2024 geschlossen
Mo: 01.04.2024 geschlossen

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