Hochbau
Die Abteilung Hochbau ist verantwortlich für Baubewilligungsverfahren und Reklamebewilligungen. Dabei spielt die städtebauliche und architektonische Beratung eine wichtige Rolle. Weitere Aufgabenbereiche sind die Baukontrolle, Feuerpolizei und die Feuerungskontrolle.
Baugesuche
Seit dem 1. März 2025 werden Baugesuche nur noch elektronisch entgegengenommen.
Die Plattform «eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens. Baugesuche, welche vor diesem Termin eingereicht wurden, behandeln wir in ihrer ursprünglichen Form weiter (Papier und/oder digital). Die Wegleitung eBaugesuche des Kantons Zürich finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme mit uns empfohlen. Unsere gebietsverantwortlichen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen für Vorabklärungen und Baubewilligungen:
- Elisabeth Boyer (Bereich West)
- Roger Steiner (Bereich Nord)
- Cyrill Weiss (Bereich Ost)
- Sina Wettach (Bereich Süd)
- Lina Vitelli (Solaranlagen und Wärmepumpen)
Zuständigkeiten nach Bereichen (Karte geoweb)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Optimierung des Baubewilligungsverfahrens
Frühzeitige Vorabklärungen
Bitte treten Sie möglichst frühzeitig mit uns in Kontakt. Unsere gebietsverantwortlichen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung, um baurechtliche Fragen noch vor der Einreichung Ihres Baugesuchs zu klären. Diese Dienstleistung ist für Erstanfragen bis zu einer Stunde kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können Kosten nach Aufwand verrechnet werden.
Unterlagen vollständig einreichen
Bitte prüfen Sie vor der Baueingabe, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und reichen sie diese mit dem erforderlichen Unterschriftenblatt ein. Unvollständige Baugesuche müssen wir sistieren, bis Sie alle Unterlagen eingereicht haben.
Stadtbildkommission
Bauvorhaben mit Anforderungen an eine gute Gestaltung müssen von der Stadtbildkommission beurteilt werden. Ein möglichst früher Einbezug der Kommission wird empfohlen.
- Stadtbildkommission: Termine und Personen
- Geschäftsreglement der Stadtbildkommission
- Merkblatt Stadtbildkommission: Hinweise für Bauherrschaften und Projektverfasser
Zur Klärung einfacher oder genereller Baurechtsfragen verweisen wir Sie auf die nachfolgenden Merkblätter und gesetzlichen Grundlagen.
Merkblätter
Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung - Negative Vorwirkung
Der Gemeinderat der Stadt Dübendorf hat die revidierte Richt- und Nutzungsplanung am 31. März 2026 festgesetzt. Sie tritt nach der Genehmigung durch den Kanton voraussichtlich Ende 2026 in Kraft. Bitte beachten Sie, dass sowohl die revidierte wie auch die bestehende rechtskräftige Bau- und Zonenordnung anzuwenden und einzuhalten sind.
Grundlagen Stadt Dübendorf
- Aktuelle Bau- und Zonenordnung (rechtskräftig)
- Revidierte Bau- und Zonenordnung (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Zonenplan (rechtskräftig)
- Zonenplan revidiert (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Liegenschaftsentwässerung
Grundlagen Kanton Zürich
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Besondere Bauverordnung II (BBV II)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bauverfahrensverordnung (BVV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bauvorschriften EnergieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
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Montag |
09.00–11.30 Uhr |
13.30–16.00 Uhr |
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Dienstag |
13.30–19.00 Uhr |
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Mittwoch |
09.00–11.30 Uhr |
13.30–16.00 Uhr |
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Donnerstag |
09.00–11.30 Uhr |
13.30–16.00 Uhr |
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Freitag |
07.00–14.00 Uhr |
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Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Datum | Name |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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| Name | Download |
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| Name | Beschreibung |
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