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Einsicht in archivierte Baugesuche

Im Bauarchiv der Stadt Dübendorf können Unterlagen zu abgeschlossenen Baugesuchen eingesehen werden.

Für die Einsicht ist ein Nachweis der Berechtigung erforderlich. Eigentümerinnen und Eigentümer benötigen einen amtlichen Ausweis. Personen ohne Grundeigentum müssen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht der Eigentümerschaft (Vollmacht für die Einsichtnahme in die Archivunterlagen des Grundeigentümers) vorlegen, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Liegenschaftenverwaltungen benötigen einen amtlichen Ausweis der bestellenden Person sowie den Verwaltungsvertrag.

Die Einsicht erfolgt ausschliesslich nach Terminvereinbarung per E-Mail an hochbau@duebendorf.ch und findet vor Ort bei der Abteilung Hochbau statt. Eine Vorselektion der Unterlagen ist nicht möglich. Die Gebühren für die Einsichtnahme richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenreglement der Stadt Dübendorf.

Kopien bis Format A3 können vor Ort erstellt werden. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement. Für grössere Formate oder umfangreiche Kopieraufträge arbeiten wir mit der Firma PlotJet zusammen. Auskunft zu den Kosten erhalten Sie direkt bei PlotJet.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer von der aktuellen Arbeitsauslastung abhängt und es in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen kann. Wir empfehlen, Termine frühzeitig zu vereinbaren.

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