Fristen im SchKG
Im Zusammenhang mit dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) gilt es insbesondere für den Schuldner und Gläubiger verschiedene Fristen zu beachten. Anbei die wesentlichen, welche die Schuldbetreibung betreffen:
- Verjährung bei Schadenersatzanspruch (Art. 6 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Einsichtsrecht in Register und Protokolle (Art. 8a SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Beschwerde gegen betreibungsrechtliche Handlungen (Art. 17 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit einer Verfügung innert 10 Tagen nach deren Kenntnisnahme
- wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung jederzeit
- Weiterzug der Beschwerde an die obere kantonale Aufsichtsbehörde (Art. 18 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht (Art. 19 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Beschwerde in der Wechselbetreibung (Art. 20 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verschiedene Vorschriften zu Fristen (ab Art. 30 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Beweismittelverfahren (Art. 73 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Stellung Fortsetzungsbegehren (Art. 88 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Bestreitung des Drittanspruchs im Widerspruchsverfahren und Beweismittelverfahren (Art. 107 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Beweismittelverfahren im Widerspruchsverfahren (Art. 108 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Bestreitung des privilegierten Pfändungsanschlusses (Art. 111 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Nachpfändungsbegehren (Art. 115 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verwertungsbegehren bei beweglichen Vermögenswerten, Forderungen und anderen Rechten (Art. 116 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verwertungsbegehren bei Grundstücken (Art. 116 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verwertungsbegehren bei Lohnpfändung (Art. 116 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Forderungseingabe bei der Verwertung von Grundstücken (Art. 138 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Bestreitung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Kollokationsplan und Verteilungsliste (Art. 146 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Fortsetzung der Betreibung ohne neuen Zahlungsbefehl aufgrund eines Verlustscheines (Art. 149 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verwertungsbegehren Faustpfand (Art. 154 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Verwertungsbegehren Grundpfand (Art. 154 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Fortsetzung der Betreibung ohne neuen Zahlungsbefehl aufgrund eines Pfandausfallscheins (Art. 158 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Konkursbegehren (Art. 166 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Konkursbegehren in der Wechselbetreibung (Art. 188 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Arrestprosequierung durch Betreibung oder Klage (Art. 279 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Beseitigung des Rechtsvorschlags im Arrestverfahren (Art. 279 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Betreibungsbegehren bei Arrestprosequierung durch Klage (Art. 279 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
- Fortsetzungsbegehren: Umwandlung des Arrestes in eine definitive Pfändung (Art. 279 SchKGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Zugehörige Objekte
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