Schiesswesen
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Schiesstableau 2026 entnommen werden.
2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Jeder Angehörige der Armee hat mit seiner unveränderten persönlichen Ordonnanzwaffe zu schiessen (Subalternoffiziere mit der persönlichen Ordonnanzpistole oder einer Leihwaffe). Im Schiessstand ist der Gehörschutz (PAMIR) dauernd zu tragen. Wissentlich falsches Zeigen und Melden oder unwahre Eintragungen im Standblatt, im Schiessbüchlein oder Militärischen Leistungsausweis werden militärstrafrechtlich verfolgt.
Schiesspflichtige Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft schiessen das obligatorische Programm 300 m mit ihrer persönlichen Waffe. Die Übungen dürfen nur aus zwingenden Gründen mit der Waffe einer anderen Schützin oder eines anderen Schützen geschossen
werden (SVO-VBS, Art. 20 Abs. 1).
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/militaer/pflichten-armeeangehoerige.html#main_accordionExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerungsschutz | +41 44 801 83 00 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 520.1 | Verordnung über die Benützung der Schiessanlage Werlen | 6. April 2006 |