Parkplatzbewirtschaftung
Parkplätze SFD AG (Freibad, Eisfeld/Minigolf im Chreis, Fussballplatz Zelgli), Obere Mühle und Alterszentrum
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Parkieren in Dübendorf – Parkkarten und Parkuhren
Mit der Verordnung über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund (datiert 18. Mai 2016) sollen die Wohn-Quartiere vor Schleichverkehr geschützt und von Fremdparkierern entlastet werden.
Das Stadtgebiet wird in 11 Zonen unterteilt:
a. Zentrumszonen Städtli (Zone 01) und Hochbord (Zone 02): In den Zentrumszonen sind alle Parkplätze mit Parkuhren ausgestattet. Für Anwohner/innen und für im Zentrum ansässige Gewerbebetriebe bestehen auf speziell festgelegten Parkplätzen Ausnahmeregelungen. Das Abstellen von Fahrzeugen mittels Parkkarte ist, auf mit Parkuhren bewirtschafteten Parkplätzen, grundsätzlich nicht möglich.
Chilbiplatz: Bei einer Sperrung des Chilbiplatzes aufgrund von Veranstaltungen, ist für die Überbrückung dieser Zeit selbstständig nach einer Ersatzmöglichkeit zu suchen.
b. Wohnquartiere (Zonen 03 bis 11): Anwohner/innen und ortsansässige Geschäftsbetriebe der Quartiere, die keine private Parkmöglichkeit haben und ihr Fahrzeug tagsüber auf öffentlichem Grund abstellen müssen, können eine Parkkarte erwerben. Es gibt Jahres-, Monats- und Tagesparkkarten, welche von jeweils Montag bis und mit Samstag von 8.00 – 20.00 Uhr gut sichtbar auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs hinterlegt werden müssen. Alle auf der Parkkarte festgehaltenen Angaben müssen zu jeder Zeit gut sicht- und ablesbar sein.
Achtung wichtig! Bitte beachten: Mit der Parkkarte für die Zone "04 Flugfeld" kann nicht auf dem privaten Parkplatz "Rechweg" parkiert werden.
Beachten Sie ausserdem, dass die Parkzeit (max. 3 Stunden gratis) auf den weissen Parkfeldern mittels blauer Parkscheibe jederzeit angezeigt werden muss, sofern Sie über keine Parkkarte der entsprechenden Zone verfügen.
Produkte und ihre Gültigkeit bzw. Kosten (Zonen 03 - 11)
a. Wählscheibe bis max. 3 Stunden gratis ab Ankunft
b. Tagesparkkarten à Fr. 10.00 (online oder am Schalter Abteilung Sicherheit)
c. Monatsparkkarten à Fr. 50.00; ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig
d. Jahresparkkarten à Fr. 500.00*; ab Ausstellungsdatum 365 Tage gültig
* Bei der Jahresparkkarte werden nur ausstehende und volle Monate rückerstattet. Bei Monats- bzw. Mehrmonatsparkkarten erfolgt keine Rückerstattung.
Alle Parkkarten können im Online-Schalter am Ende dieser Seite beantragt werden.
Gut zu wissen!
Auf den weiss markierten Parkflächen ohne Parkuhr kann an Sonntagen (inkl. offiziellen Feiertagen) sowie nachts ausserhalb der auf der Signalisation angegebenen Zeiten (zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr) unbeschränkt gratis parkiert werden.
Bitte achten Sie immer auf die aktuell gültige Signalisation vor Ort – diese ist verbindlich!
Bei Fragen können Sie uns via E-Mail unter parkieren@duebendorf.ch oder telefonisch unter +41 44 801 67 55 zu den offiziellen Öffnungszeiten erreichen.
Mit Klick auf das nachfolgende Bild gelangen Sie direkt auf unseren "Plan Parkzonen". Mittels Eingabe Ihrer Adresse können Sie anschliessend Ihre Park-Zone ermitteln.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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781.1 | Verordnung über Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund | 4. April 2016 |
781.2 | Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze | 7. September 2010 |
Frage |
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Neuzuzüger erhalten bei der Anmeldung eine provisorische Parkkarte. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Die provisorische Parkkarte ist 14 Tage gültig und wird gratis abgegeben. Eine Verlängerung dieser Bewilligung ist nicht möglich. Neuzuzüger sind bei Wohnsitzänderungen verpflichtet, die Fahrzeugpapiere innert 14 Tagen ändern zu lassen. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie Anwohnerinnen und Anwohner mit ausländischen Kontrollschildern müssen einen Antrag um Erteilung einer definitiven Parkkarte mit Kopie des Fahrzeugausweises bei der Abteilung Sicherheit einreichen.
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