Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle
Die unentgeltliche Rechtsauskunft steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden:
- Dübendorf
- Fällanden
- Schwerzenbach
- Volketswil
- Wangen-Brüttisellen
jeweils die meisten Donnerstage, von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann die kostenlose Erstberatung der unentgeltlichen Rechtsauskunftsstelle bis voraussichtlich Ende Mai 2021 nicht persönlich stattfinden. Diese wird telefonisch durchgeführt. Die zuständigen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen jeweils donnerstags von 18.15 - 19.15 Uhr zur Verfügung. Bitte kontaktieren sie an den nachfolgenden Daten die entsprechende(n) Nummer(n):
- Donnerstag, 8. April 2021
- RA Christa Sigg, Tel. 044 552 63 65 - Donnerstag, 15. April 2021
- RA Sarah Trüb, Tel. 044 905 46 47 - Donnerstag, 22. April 2021
- RA Christa Sigg, Tel. 044 552 63 65 - Donnerstag, 29. April 2021
- RA Sarah Trüb, Tel. 044 905 46 47 - Donnerstag, 6. Mai 2021
- RA Christa Sigg, Tel. 044 552 63 65 - Donnerstag, 20. Mai 2021
- RA Sarah Trüb, Tel. 044 905 46 47
Sofern insbesondere zu Beginn um 18.15 Uhr die Leitung(en) besetzt ist / sind, versuchen Sie es bitte später nochmals (bis 19.15 Uhr). Die vorstehenden Kontaktdaten werden laufend aktualisiert (Informationen jeweils direkt vor der Eingangstüre des Amtslokales des Betreibungsamtes) und auf dieser Webseite. Die unentgeltiche Rechtsauskunft am 13. Mai (Auffahrt) und voraussichtlich am 27. Mai 2021 fällt aus. Es ist vorgesehen, die Beratungen ab Juni 2021 wieder persönlich im Amtslokal des Betreibungsamtes Dübendorf vorzunehmen.
Die Beratung erfolgt durch Rechtsanwälte und ist ein Dienst der Anwaltschaft in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Eine Voranmeldung ist nicht möglich.
Ort: Schulhausstrasse 8 (Gebäude Betreibungs- und Stadtammannamt, vis-à-vis Dorfschulhaus), 8600 Dübendorf.
Information zu den Rechtsauskunftsstellen des Kantons Zürich durch den Zürcher Anwaltsverband:
Bei den Rechtsauskunftsstellen des Zürcher Anwaltsverbands erhalten Rechtsuchende eine unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Verbands erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf. Eine Voranmeldung ist nicht möglich. Da die Öffnungszeiten beschränkt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu erscheinen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |
Name | |||
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UR_-_Flyer_Merkblatt.pdf | Download | 0 | UR_-_Flyer_Merkblatt.pdf |
UR_-_Statistik_Rechtsgebiete.pdf | Download | 1 | UR_-_Statistik_Rechtsgebiete.pdf |
UR_Jahresbericht_2020.pdf | Download | 2 | UR_Jahresbericht_2020.pdf |
zav_alles_was_recht_ist_13-14.pdf | Download | 3 | zav_alles_was_recht_ist_13-14.pdf |
Coronavirus_UR_telefonische_Erstberatung_2021_April_Mai_2021.pdf | Download | 4 | Coronavirus_UR_telefonische_Erstberatung_2021_April_Mai_2021.pdf |
Frage |
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Die Bankenombudsstelle schlichtet zwischen Banken und Kunden. Diese wurde zwar von der Bankiervereinigung gegründet und wird auch durch diese finanziert, dennoch gilt der Bankenombudsmann als eine neutrale Institution. Darüber wacht ein prominent besetzter Stiftungsrat. Der Ombudsmann hat keine direkte Verfügungsgewalt. Aus Reputationsgründen lenken Banken aber oft ein - vorausgesetzt, dass ein Kunde Fakten vorlegen kann, die belegen, dass die Bank fehlerhaft handelte. Sind Sie überzeugt, ungerecht behandelt worden zu sein, wenden Sie sich mit allen Fakten an den Ombudsmann. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Der Ombudsmann nimmt mit der Bank nur Rücksprache, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Das Schlichtungsverfahren beim Bankenombudsmann ist kostenlos. Weitere Informationen zum Bankenombudsmann finden Sie hier. |
Jein. Prinzipiell gilt vorweg, dass wir uns hier in einem komplexen Rechtsgebiet befinden. Denn hauptsächlich geht es um das Persönlichkeitsrecht des Sohnes. Dazu zählt das Recht am eigenen Bild. Demnach kann jeder Mensch selber bestimmen, wem sein Foto gezeigt wird (ohne auszuufern gibt es hier auch interessante Entscheide und Richtlinien für veröffentlichte Bilder von Google oder Zeitungen; dort verliert man zum Beispiel bzw. in der Regel seinen Rechtsanspruch, wenn man an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt). Geht es um Kinder können diese ab der eigenen Urteilsfähigkeit (je nach Reife ab etwa zwölf Jahren) selber bestimmen, ansonsten bestimmen es die sorgeberechtigten Eltern. Falls Ihre Exfrau das (alleinige) Sorgerecht hat, darf sie die Fotos des Sohnes auf Facebook hochladen. Wenn Sie es haben oder beide gemeinsam, braucht sie Ihre Einwilligung. Prinzipiell sollten sich Eltern bei der Veröffentlichung zurückhalten: Kinder empfinden dies später oft und zurecht als Eingriff in die Privatspähre. Weigert sich Ihre Exfrau, können Sie sich an Facebook wenden. Nicht autorisierte Fotos von unter 13-Jährigen werden gelöscht, falls ein sorgeberechtigter Elternteil das verlangt. Ab dem 13. Geburtstag müssen die Kinder selber die Löschung verlangen. Die Löschung bei einem Verstoss gegen veröffentlichte Fotos (und/oder Texte) des geistigen Eigentums kann bei Facebook unter diesem Link gefordert werden. |
Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse oder ihrem Zusatzversicherer sind sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können die Dienste des Ombudmans der Krankenversicherung beanspruchen. Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Weitere Informationen zum Ombudsman finden Sie hier. |
In der Stadt Dübendorf befindet sich eine unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche für die Einwohnerinnen und Einwohner verschiedener Gemeinden kostenlos zur Verfügung steht. Bei der Dienstleistung handelt es sich um eine Erstberatung, welche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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Friedensrichter Kanton Zürich | Nützliche Hinweise zu den Dienstleistungen (z.B. Schlichtungsverhandlung) und Klagearten eines Friedensrichters finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich. Es stehen diverse Formulare, Dokumente und Merkblätter zum ausdrucken oder downloaden zur Verfügung. |
Gerichte Kanton Zürich | Adressen, Rechtsauskünfte und weitere Informationen zu den einzelnen kantonalen Gerichten (z.B. Bezirksgerichte, Obergericht, Handelsgericht, Bau- und Steuerrekursgericht etc.) finden Sie auf den Webseiten der Gerichte des Kantons Zürich. Es stehen diverse Formulare, Dokumente und Merkblätter zum ausdrucken oder downloaden zur Verfügung. |
Krankenversicherung Ombudsman | Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse oder ihrem Zusatzversicherer sind sie nicht auf sich allein gestellt. Unter diesem Link finden Sie Informationen wie die Dienste des Ombudsmans der Krankenversicherung beansprucht werden können. Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten. |
Unentgeltliche Rechtsauskünfte | Das Bezirksgericht Uster gibt an drei Nachmittagen (14 - 15.30 Uhr) unentgeltliche Rechtsauskünfte zum Miet-, Arbeits- und Familienrecht sowie betreffend summarischen Verfahren. In Dübendorf befindet sich eine unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche für EinwohnerInnen verschiedener Gemeinden des Bezirkes eine kostenlose Erstberatung anbietet. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung der Anwaltschaft finden Sie hier. |
Unterstützung für Rechtsuchende | Der Zürcher Anwaltsverband zählt auf seiner Website diverse Dienstleistungsangebote für Rechtsuchende auf:
Mehr Informationen zur unentgeltlichen Rechtsauskunft im Bezirk Uster finden Sie hier. |