Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle
Bei den Rechtsauskunftsstellen des Zürcher Anwaltsverbands erhalten Rechtsuchende eine unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Verbands erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf. Eine Voranmeldung ist nicht möglich. Da die Öffnungszeiten beschränkt sind, ist mit Wartezeiten zu rechnen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu erscheinen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die unentgeltliche Rechtsauskunft steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der folgenden Gemeinden zur Verfügung:
- Dübendorf
- Fällanden
- Schwerzenbach
- Volketswil
- Wangen-Brüttisellen
Eine Voranmeldung ist nicht möglich.
Die unentgeltliche Rechtsauskunft findet neu jeweils am Dienstagabend von 17.45 -18.45 Uhr im 1. OG des Stadthauses statt (max. 15 Minuten). An folgenden Tagen wird diese Dienstleistung 2026 nicht angeboten: 3. und 24. März, 7. April, 12. und 19. Mai, 14. Juli - 11. August, 8. und 22. September, 24. November, 15. und 22. Dezember 2026.
| Tag | die meisten Dienstage |
| Zeit | 17.45 – 18.45 Uhr |
| Ort | Stadthaus 1. Obergeschoss (Zimmer 134) Usterstrasse 2 8600 Dübendorf |
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| ZAV – Alles, was Recht ist 2025-26 (PDF, 157 kB) | Download | 0 | ZAV – Alles, was Recht ist 2025-26 |
| Statistik Rechtsgebiete (PDF, 22 kB) | Download | 1 | Statistik Rechtsgebiete |
| UR_Jahresbericht 2025 (PDF, 112 kB) | Download | 2 | UR_Jahresbericht 2025 |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |
| Name | Beschreibung |
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| Frage |
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Die Bankenombudsstelle schlichtet zwischen Banken und Kunden. Diese wurde zwar von der Bankiervereinigung gegründet und wird auch durch diese finanziert, dennoch gilt der Bankenombudsmann als eine neutrale Institution. Darüber wacht ein prominent besetzter Stiftungsrat. Der Ombudsmann hat keine direkte Verfügungsgewalt. Aus Reputationsgründen lenken Banken aber oft ein - vorausgesetzt, dass ein Kunde Fakten vorlegen kann, die belegen, dass die Bank fehlerhaft handelte. Sind Sie überzeugt, ungerecht behandelt worden zu sein, wenden Sie sich mit allen Fakten an den Ombudsmann. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Der Ombudsmann nimmt mit der Bank nur Rücksprache, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Das Schlichtungsverfahren beim Bankenombudsmann ist kostenlos. Weitere Informationen zum Bankenombudsmann finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. |
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Jein. Prinzipiell gilt vorweg, dass wir uns hier in einem komplexen Rechtsgebiet befinden. Denn hauptsächlich geht es um das Persönlichkeitsrecht des Sohnes. Dazu zählt das Recht am eigenen Bild. Demnach kann jeder Mensch selber bestimmen, wem sein Foto gezeigt wird (ohne auszuufern gibt es hier auch interessante Entscheide und Richtlinien für veröffentlichte Bilder von Google oder Zeitungen; dort verliert man zum Beispiel bzw. in der Regel seinen Rechtsanspruch, wenn man an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt). Geht es um Kinder können diese ab der eigenen Urteilsfähigkeit (je nach Reife ab etwa zwölf Jahren) selber bestimmen, ansonsten bestimmen es die sorgeberechtigten Eltern. Falls Ihre Exfrau das (alleinige) Sorgerecht hat, darf sie die Fotos des Sohnes auf Facebook hochladen. Wenn Sie es haben oder beide gemeinsam, braucht sie Ihre Einwilligung. Prinzipiell sollten sich Eltern bei der Veröffentlichung zurückhalten: Kinder empfinden dies später oft und zurecht als Eingriff in die Privatspähre. Weigert sich Ihre Exfrau, können Sie sich an Facebook wenden. Nicht autorisierte Fotos von unter 13-Jährigen werden gelöscht, falls ein sorgeberechtigter Elternteil das verlangt. Ab dem 13. Geburtstag müssen die Kinder selber die Löschung verlangen. Die Löschung bei einem Verstoss gegen veröffentlichte Fotos (und/oder Texte) des geistigen Eigentums kann bei Facebook unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gefordert werden. |
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Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse oder ihrem Zusatzversicherer sind sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können die Dienste des Ombudmans der Krankenversicherung beanspruchen. Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Weitere Informationen zum Ombudsman finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. |
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In der Stadt Dübendorf befindet sich eine unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche für die Einwohnerinnen und Einwohner verschiedener Gemeinden kostenlos zur Verfügung steht. Bei der Dienstleistung handelt es sich um eine Erstberatung, welche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie hier. |