Der Gemeinderat,
in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 22. März 2012, gestützt Art. 29 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2005
beschliesst:
- Dem privaten Gestaltungsplan "Linden hof 11" auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 7552 bis 7554 und 16529, bestehend aus dem Plan Massstab 1 :500 und den zugehörigen Vorschriften in der Fassung vom 12. März 2012, wird gestützt auf § 86 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zugestimmt. Der Gestaltungsplan bedarf gemäss § 89 PBG der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich und tritt nach der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- Mitteilung Stadtrat zum Vollzug