Bewilligung eines jährlichen Beitrages von maximal Fr. 75'000 an den EHC Dübendorf als Kostenanteil an die Eismiete und die Garderobenmiete während dem Sommertraining ab der Saison 2012/13
- Nummer
- 156/2012
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. Mai 2012
- Beschreibung
Der Gemeinderat,
in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 10. Mai 2012 gestützt Art. 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2005, beschliesst:
1 Dem EHC Dübendorf (EHCD) wird ab der Saison 2012/2013 an die Kosten der Eismiete für die Nachwuchsabteilung und für die Miete der Garderobe während dem Sommertraining zulasten der Laufenden Rechnung, Konto 1095.3651, ein jährlicher Beitrag von maximal Fr. 75'000.00 ausgerichtet. Für die Auszahlung des Unterstützungsbeitrages ist dem Sekretariat Kultur und Sport der Stadt Dübendorf durch den EHC Dübendorf jährlich nach Abschluss der Saison eine
Kopie der Rechnung der Sport- und Freizeitanlagen Dübendorf (SFD AG) einzureichen.
2 Der Beschluss ist auf vier Jahre befristet. Danach ist die Situation auf Gesuch das EHe Dübendorfs neu zu beurteilen. Das Gesuch für die Saison 2016/2017 ist bis zum 31. März 2016
einzureichen.
3 Mitteilung Stadtrat zum Vollzug