Friedhof Dübendorf Abräumung Wintergestecke
Die Angehörigen werden gebeten, bis Sonntag, 8. März 2026, Gestecke, welche Sie behalten möchten, mit nach Hause zu nehmen. Dies gilt ausschliesslich für Wintergestecke, Winterdeko und Winterschalen. Laternen und übriger Grabschmuck wird nicht entfernt.
Nach diesem Zeitpunkt wird über die übrig gebliebenen Wintergestecke, Winterdeko und Winterschalen verfügt und jegliche Haftung abgelehnt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Friedhofteam gerne zur Verfügung, Tel. 044 801 83 73.
Zugehörige Objekte
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| 20260227-PU-Wintergestecke (PDF, 92 kB) | Download | 0 | 20260227-PU-Wintergestecke |