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Gemeindeabstimmungen vom 14. Juni 2026

2. April 2026
Auf Anordnung des Stadtrates findet am Sonntag, 14. Juni 2026, folgende Abstimmung statt:
  • Kredit für die Ersatzbeschaffung digitaler Arbeitsgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeitende der Primarschule Dübendorf

 

Stimmberechtigung

Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die in der Politischen Gemeinde Dübendorf wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Das bereinigte Stimmregister liegt bis am Freitag vor der Abstimmung bei den Einwohnerdiensten zur Einsicht auf. Stimm-berechtigte, die ihren Stimmrechtsausweis nicht erhalten haben, können diesen bis am Freitag vor der Abstimmung, 14.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten verlangen.

 

Stimmabgabe an der Urne

Bezüglich den Urnenstandorten und -öffnungszeiten wird auf den Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen. Der Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe abzugeben.

 

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Merkpunkte auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten.

 

Vorzeitige Stimmabgabe

Stimmberechtigte, die am Gang zur Urne verhindert sind oder auf die briefliche Stimmabgabe verzichten, können vom Montag vor dem Abstimmungstag an, während den Schalteröffnungszeiten, persönlich oder durch einen Stellvertreter ihre Stimmzettel im Stadthaus bei den Einwohnerdiensten an der Usterstrasse 2, abgeben.

 

Stellvertretung

Stimmberechtigte können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Der Stimmrechtsausweis muss dabei unterschrieben werden und kann dann, zusammen mit den
Wahl-/Stimmzetteln, dem/der Vertreter/Vertreterin mit an die Urne gegeben werden. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

 

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die
unterliegende Partei zu tragen.

 

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

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20260402-PU-Anordnung einer Gemeindeabstimmung; Urnenabstimmung vom 14.06.2026 (PDF, 109 kB) Download 0 20260402-PU-Anordnung einer Gemeindeabstimmung; Urnenabstimmung vom 14.06.2026