Feuerverbot und Feuerwerksverbot für die Stadt Dübendorf
- Für das Gemeindegebiet Dübendorf wird das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. Höhenfeuer und Grillieren mit Holz/Holzkohle) im Freien ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Widerruf verboten. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze.
- Das Grillieren mit Gas- oder Elektro-Grill bleibt auf Balkonen und Gartensitzplätzen, vorbehältlich anderslautender Regeln der Hausverwaltungen, erlaubt.
- Das absolute Feuerwerk- und Feuerverbot wird im gesamten Gemeindegebiet mit Hinweistafeln und über die Medien bekannt gemacht.
- Die vorliegende Anordnung wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Dübendorf publiziert.
- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Uster schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
- Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.