Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot
Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht im Umgang mit Feuer und zu folgenden Verhaltensmassnahmen an-gehalten:
- Das kantonale Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt bleibt bestehen.
- Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
- Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
- Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Uster schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Die vollständige Verfügung sowie die dazugehörige Medienmitteilung ist auf der Website der Stadt Dübendorf einsehbar.
Zugehörige Objekte
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| 20260904-PU-Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 89 kB) | Download | 0 | 20260904-PU-Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot |