Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 2. November 2026
- Dem jährlichen Bruttokredit von Fr. 80'000.00 für die Entfernung von Graffitis, Tags sowie Klebern an städtischer Infrastruktur ab 1. Januar 2027 wird zugestimmt. (GR Geschäft Nr. 22/2026)
- Die Prozessanpassung und die damit verbundenen jährlich wiederkehrenden Ausgaben in der Höhe von Fr. 127'200.00 für die Papiersammlung per 1. Januar 2027 durch die Obrist Transport+ Recycling AG und die verstärkten Einsätze der Vereine an den Samstagen in der Hauptsammelstelle mit entsprechend höherer Entschädigung werden genehmigt. (GR Geschäft Nr. 26/2026)
- Für die Realisierung der Schulzahnklinik am Standort Neugutstrasse 54 wird ein Baukredit von Fr. 1'180'000.00 bewilligt. Der Baukredit umfasst die Investitionsausgaben und die Aufwände für Ausbau, Umnutzung, Ausstattung, Umzug sowie die Inbetriebnahme. (GR Geschäft Nr. 28/2026)
- Das Postulat Christian Meyer (GLP) und 23 Mitunterzeichnende «Grünräume im Quartier Hochbord» wird an den Stadtrat überwiesen. (GR Geschäft Nr. 35/2026)
- Sabrina Burri wird als Stv. Gemeinderatssekretärin ab 3. November 2026 für den Rest der Legislatur 2026-2030 gewählt. (GR Geschäft Nr. 38/2026)
- Die Behandlung der Volksinitiative «Alterswohnungen im Zentrum» wird verschoben. (GR Geschäft Nr. 41/2025)
- Die Volksinitiative «Wiederherstellung der Fussgängerstreifen im Stadtzentrum» wird für gültig erklärt und angenommen. (GR Geschäft Nr. 21/2026)
- Dem Vorhaben Tempo-30-Zone «Gockhausen Süd und Nord» wird zugestimmt. (GR Geschäft Nr. 27/2026)
- Die Kreditabrechnung über das Projekt IR01178 mit dem Titel «Wärmeerzeugung für die Häuser E, B und C sowie Sanierung der Regulierung und der Unterstationen» mit den Gesamtkosten von Fr. 920'125.15 (inkl. MwSt.) und Minderkosten von Fr. 212'524.45 wird genehmigt. (GR Geschäft Nr. 20/2026)
- Postulat Thomas Maier (GLP/GEU) und acht Mitunterzeichnende «Standortförderung für Dübendorf» wird als erledigt abgeschrieben. (GR Geschäft Nr. 10/2026)
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse gemäss der Ziffern 1-3 sowie 7 und 8 kann gestützt auf § 157 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Dübendorf von 150 Stimmberechtigten innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung (Volksreferendum) beim Stadtrat oder gestützt auf Art. 12 Abs. 2 Ziff. 2 GO von 14 Mitgliedern des Gemeinderates innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum) beim Büro des Gemeinderates eingereicht werden.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) i.V.m. § 21a VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich ordentlicher Rekurs (§ 19 ff. VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Zugehörige Objekte
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| 20261106-PU-Gemeinderatsauszug (PDF, 96 kB) | Download | 0 | 20261106-PU-Gemeinderatsauszug |