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Meldung Rückzug Gastwirtschafts- bzw. Klein- und Mittelverkaufs-Patent

Dieses Formular muss zwingend ausgefüllt werden, sobald das Datum der Tätigkeitsaufgabe feststeht. Ohne diesen Verzicht kann für einen allfälligen Nachfolger des Betriebs kein neues Patent ausgestellt werden.

Mit Einreichung des Formulars „Meldung Rückzug Gastwirtschafts- bzw. Klein- und Mittelverkaufs-Patent“ durch die rechtmässige Patentinhaberin bzw. den rechtmässigen Patentinhaber wird die Bewilligung per dem im Formular angegebenen Verzichtsdatum (Datum der Tätigkeitsaufgabe) aufgehoben. Der Entzug erfolgt entschädigungslos.

Eine Weiterführung des Gastwirtschaftsbetriebes kann erst nach einer neuen Patenterteilung durch die Stadtpolizei, Fachbereich Bewilligungen, erfolgen.

Bitte denken Sie daran, auch dem Kantonalen Labor ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mittels des "Meldeformulars für Betriebe" Ihren Rücktritt bekanntzugeben.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die korrekte Korrespondenz- und/oder
Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

  • Onlineformular "Meldung Rückzug Gastwirtschafts- bzw. Klein- und Mittelverkaufs-Patent"
  • Aktuelles Patent

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.