Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins
Waffenerwerbsschein
Bewilligungspflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile erfordern einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der kantonalen Behörde Ihres Wohnsitzkantons oder Ihrer Wohngemeinde einreichen.
Bezüglich einer Waffentragbewilligung müssen Sie sich direkt an das Statthalteramt des Bezirks UsterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wenden.
Mittels nachfolgender Schaltfläche "Extern" gelangen Sie direkt zum PDF-Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | Kontaktformular |
Preis
CHF 50.00
Bemerkung
Für den Erwerb eines Waffenerwerbsscheins bitten wir Sie, das nachfolgende Online-Formular vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Unvollständige Gesuche wie z. Bsp. fehlende Kopien werden zurückgewiesen bzw. zurückgeschickt.
Unterlagen
Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag zwingend beizulegen:
· Ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
· Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises
· Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer/innen ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz, wird zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaats, wonach Sie dort zum Erwerb von Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen berechtigt sind.
Verfahren
Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es mindestens 2 - 3 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger, dauern kann, bis Sie über das Eintreffen der Unterlagen schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
Im Falle eines positiven Entscheides werden wir Ihnen den Waffenerwerbsschein persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit übergeben. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls direkt bei Übergabe der Unterlagen.
Online-Formular
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