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Logisbestätigung

Wenn Sie als Untermieter/in oder Logisnehmer/in bei einer anderen Person einziehen, benötigen die Einwohnerdienste eine entsprechende Bestätigung des Hauptmieters/der Hauptmieterin bzw. des Logisgebers/der Logisgeberin. Besteht kein schriftlicher Untermietvertrag, kann diese Logisbestätigung ausgefüllt und vom Logisgeber/von der Logisgeberin unterschrieben werden.

Informationen

Datum
3. April 2020

Dokumente

Name
Logis-Bestatigung.pdf (PDF, 807.46 kB) Download 0 Logis-Bestatigung.pdf

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