Neophyten
Aktuelles
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Neophytenausstellung Vom 5. Mai bis am 8. Mai 2025 auf dem Stadthausplatz, inklusive Wochenmärt Vom 9. Mai bis am 11. Mai 2025 bei der Oberen Mühle auf dem Kiesplatz, inklusive Pflanzentauschbörse
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Neophytenvortrag Am 19. Juni am Abend im Stadthaus (Trauzimmer, EG), in Zusammenarbeit mit dem Verein für Familiengärten Dübendorf. Details unter vfd.ch -> Events (ab ca. Mitte Mai).
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Neophytensack Die Stadt Dübendorf gibt ab 2025 spezielle Neophytensäcke ab, die beim Bauhof an der Usterstrasse 2 zu den Öffnungszeiten bezogen und voll zurückgebracht werden können. |
Gebietsfremde Arten in der Schweiz
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Problempflanzen, die sich bei uns stark ausbreiten und Schäden verursachen. Sie verdrängen einheimische Arten, reduzieren die Artenvielfalt, können Schäden an Bauten anrichten sowie Probleme in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Einige Arten sind auch für die Gesundheit von Mensch und Tier problematisch.
In der Publikation vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) findet man die aktuellen Listen der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz.
Invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz
Verbreitung
Die Verbreitung dieser Neophyten in Wäldern und Wildhecken erfolgt häufig über die Beeren und Samen, die von Vögeln gefressen werden. Diese Vögel tragen die Samen zu neuen Standorten, wo sie über ihren Kot wieder ausgeschieden werden. Dadurch können sich die invasiven Arten schnell und unkontrolliert ausbreiten, was zu einer Verdrängung einheimischer Pflanzenarten führt. Um die Weiterverbreitung exotischer Problempflanzen zu bremsen, sind grosse Anstrenungen notwendig. Die Mithilfe der Bevölkerung ist dabei unerlässlich.
Aktuelle Lage in Dübendorf
In der Stadt Dübendorf sind zahlreiche invasive Neophyten, die im Schweizer Mittelland häufig vorkommen, weit verbreitet. Besonders auf privatem Grund zeigen der Sommerflieder, der Essigbaum, der Kirschlorbeer und das Henrys Geissblatt ein erhebliches Ausbreitungspotential. Auch der Götterbaum, die Herbst-Traubenkirsche, der seidige Hornstrauch und die Jungfernrebe sollten in ihrer Ausbreitung möglichst verhindert werden.
Ein besonderer Fokus sollte auf Flachdächer gelegt werden, da sich von dort aus beispielsweise das giftige schmalblättrige Greiskraut oder das Berufkraut verbreitet. In Liegenschaften nahe am Wald besteht zudem die Gefahr, dass sich das Henrys Geissblatt in die Waldgebiete ausbreitet.
Es gibt aber auch positive Entwicklungen: Ambrosie und Riesenbärenklau sind in der Region praktisch nicht mehr anzutreffen.
Bekämpfung
- Invasive Neophyten in ihrer Ausbreitung hindern und wenn immer möglich im eigenen Garten und auf Flachdächern vollständig entfernen.
- Darauf achten, die richtige Bekämpfungsmethode anzuwenden und regelmässig, spätestens im Folgejahr, eine Nachkontrolle durchführen.
- Herbizide nur nach Abklärung mit einer Fachperson anwenden.
Entsorgen
- Nach der Bekämpfung das Pflanzenmaterial (Wurzel, Stängel, Blüten, Blätter) fachgerecht entsorgen im Neophytensack, Grünabfuhr oder Kehricht.
- Samen, Blüten und Wurzeln nicht in den Gartenkompost.
- Die Stadt Dübendorf gibt ab 2025 spezielle Neophytensäcke ab, die beim Bauhof bezogen und voll zurückgebracht werden können.
- Kleinstmengen, z.B. Berufkraut, das beim Spaziergang ausgerissen wird, kann in den öffentlichen Kübeln entsorgt werden.
- Es ist verboten, Grüngut und Gartenabfälle in der Natur zu entsorgen!
Neophytensack
- Flyer: Was gehört in den Neophytensack? Flyer Neophytensack
- Informationen zum Neophytensack allgemein: https://www.neophytensack.ch
Häufige Arten
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- Einjähriges Berufkraut (Erigeron anuus) : Merkblatt Infoflora
- Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus): Merkblatt Infoflora
- Asiatische Staudenknöteriche (Reynoutria spec.): Merkblatt Infoflora
- Sommerflieder (buddleja davidii): Merkblatt Infoflora
- Schmallblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens): Merkblatt Infoflora
- Essigbaum (Rhus Typhina): Merkblatt Infoflora
- Henrys Geissblatt (Lonicera henryi): Merkblatt Infoflora
- Götterbaum (Ailanthus altissima): Merkblatt Infoflora
- Herbsttraubenkirsche (Prunus serotina Ehrh.): Merkblatt Infoflora
Weiter Informationen, nützliche Links
- Informationen zu Neophyten und Neozoen, Kanton Zürich: Gebietsfremde Arten
- Informationen zu Neophyten und schweizer Flora: www.infoflora.ch
- Informationen zu einheimischen Pflanzen: Wildpflanzen für den Garten | Floretia
- Neophyten ohne Blüten erkennen: https://www.neophyt.ch
- Flyer "Exotische Pflanzen im Garten - Was tun?": https://www.zh.ch
Rechliches
Die Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den beabsichtigten Umgang mit Organismen in der Umwelt. Was wir beim Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt beachten müssen, wird in der FrSV festgelegt. Besonders problematische Organismen sind im Anhang 2.1 und 2.2 der FrSV aufgelistet.
- Freisetzungsverordnung: FrSV
- Direkt zu Anhang 2.1 und 2.2 der Freisetzungsverordnung: Verbotsliste Anhang 2.1, 2.2 FrSV
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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