Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Neophyten

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Problempflanzen, die sich bei uns stark ausbreiten. Sie verdrängen heimische Pflanzen und gefährden die Biodiversität. Sie können Schäden an Gebäuden anrichten und Probleme in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Invasive Neophyten verursachen jährlich hohe Kosten. Aus diesem Grund hat der Bund hat die Freisetzungsverordnung (FrSV) revidiert. Die Änderungen gelten seit dem 1. September 2024.

Aktuelles

 

Neophytenausstellung

Vom 5. Mai  bis am 8. Mai 2025 auf dem Stadthausplatz, inklusive Wochenmärt

Vom 9. Mai bis am 11. Mai 2025 bei der Oberen Mühle auf dem Kiesplatz, inklusive Pflanzentauschbörse

 

Neophytenvortrag

Am 19. Juni am Abend im Stadthaus (Trauzimmer, EG), in Zusammenarbeit mit dem Verein für Familiengärten Dübendorf. Details unter vfd.ch -> Events (ab ca. Mitte Mai). 

 

Neophytensack 

Die Stadt Dübendorf gibt ab 2025 spezielle Neophytensäcke ab, die beim Bauhof an der Usterstrasse 2 zu den Öffnungszeiten bezogen und voll zurückgebracht werden können. 

Gebietsfremde Arten in der Schweiz

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Problempflanzen, die sich bei uns stark ausbreiten und Schäden verursachen. Sie verdrängen einheimische Arten, reduzieren die Artenvielfalt, können Schäden an Bauten anrichten sowie Probleme in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Einige Arten sind auch für die Gesundheit von Mensch und Tier problematisch. 

In der Publikation vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) findet man die aktuellen Listen der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz.

Invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz

Verbreitung

Die Verbreitung dieser Neophyten in Wäldern und Wildhecken erfolgt häufig über die Beeren und Samen, die von Vögeln gefressen werden. Diese Vögel tragen die Samen zu neuen Standorten, wo sie über ihren Kot wieder ausgeschieden werden. Dadurch können sich die invasiven Arten schnell und unkontrolliert ausbreiten, was zu einer Verdrängung einheimischer Pflanzenarten führt. Um die Weiterverbreitung exotischer Problempflanzen zu bremsen, sind grosse Anstrenungen notwendig. Die Mithilfe der Bevölkerung ist dabei unerlässlich. 

Aktuelle Lage in Dübendorf

In der Stadt Dübendorf sind zahlreiche invasive Neophyten, die im Schweizer Mittelland häufig vorkommen, weit verbreitet. Besonders auf privatem Grund zeigen der Sommerflieder, der Essigbaum, der Kirschlorbeer und das Henrys Geissblatt ein erhebliches Ausbreitungspotential. Auch der Götterbaum, die Herbst-Traubenkirsche, der seidige Hornstrauch und die Jungfernrebe sollten in ihrer Ausbreitung möglichst verhindert werden.

Ein besonderer Fokus sollte auf Flachdächer gelegt werden, da sich von dort aus beispielsweise das giftige schmalblättrige Greiskraut oder das Berufkraut verbreitet. In Liegenschaften nahe am Wald besteht zudem die Gefahr, dass sich das Henrys Geissblatt in die Waldgebiete ausbreitet.

Es gibt aber auch positive Entwicklungen: Ambrosie und Riesenbärenklau sind in der Region praktisch nicht mehr anzutreffen.

Bekämpfung 

  • Invasive Neophyten in ihrer Ausbreitung hindern und wenn immer möglich im eigenen Garten und auf Flachdächern vollständig entfernen.
  • Darauf achten, die richtige Bekämpfungsmethode anzuwenden und regelmässig, spätestens im Folgejahr, eine Nachkontrolle durchführen.
  • Herbizide nur nach Abklärung mit einer Fachperson anwenden.

Entsorgen

  • Nach der Bekämpfung das Pflanzenmaterial (Wurzel, Stängel, Blüten, Blätter) fachgerecht entsorgen im Neophytensack, Grünabfuhr oder Kehricht.
  • Samen, Blüten und Wurzeln nicht in den Gartenkompost.
  • Die Stadt Dübendorf gibt ab 2025 spezielle Neophytensäcke ab, die beim Bauhof bezogen und voll zurückgebracht werden können.
  • Kleinstmengen, z.B. Berufkraut, das beim Spaziergang ausgerissen wird, kann in den öffentlichen Kübeln entsorgt werden.
  • Es ist verboten, Grüngut und Gartenabfälle in der Natur zu entsorgen!

Neophytensack  

 Häufige Arten

Berufkraut
Sommerflieder
Henrys Geissblatt

 

Kirschlorbeer
Greiskraut
Götterbaum

 

Knöterich
Essigbaum
Traubenkirsche

 

Weiter Informationen, nützliche Links 

Rechliches

Die Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den beabsichtigten Umgang mit Organismen in der Umwelt. Was wir beim Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt beachten müssen, wird in der FrSV festgelegt. Besonders problematische Organismen sind im Anhang 2.1 und 2.2 der FrSV aufgelistet. 

 

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt