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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Anstellungsbedingungen

Bei der Stadt Dübendorf sind Mitarbeitende (im Normalfall) in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis angestellt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Anstellungsbedingungen, die im Detail in der ABVO (Anstellungs- und Besoldungsverordnung) der Stadt Dübendorf oder durch das Personalgesetz des Kantons Zürich geregelt sind:

 

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einem vollen Pensum 42 Stunden (Tagesrahmen 6:00 bis 20:00 Uhr). Pro Arbeitstag darf maximal 11 Stunden gearbeitet werden.

 

Arbeitszeitmodell

Die Mitarbeitenden können durch das Jahresarbeitszeitmodell ihre Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse flexibel gestalten. Blockzeiten sind für Mitarbeitende im Tiefbau sowie der Stadtpolizei definiert. Ins neue Jahr können jeweils maximal zwei Wochen-Sollarbeitszeit (84 Stunden bei 100%) oder 20 Minusstunden übertragen werden.

Pro Kalenderjahr dürfen insgesamt 15 ganze Arbeitstage kompensiert werden – davon maximal fünf aufeinanderfolgende Tage. Zusätzlich dürfen die freien Tage zwischen Weihnachten/Neujahr sowie an Brückentagen, an denen die Stadtverwaltung geschlossen hat, kompensiert werden.

 

Pausen

Bei einem Tagespensum von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten, welche nicht als Arbeitszeit gilt. Pro Tag und jeweils am Dienstagnachmittag (bei verlängerter Arbeitszeit) dürfen 15 Minuten Pause an die Arbeitszeit angerechnet werden.

 

Ferien

Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien; ab Alter 60 erhöht sich der Anspruch auf sechs Wochen.

 

Unbezahlte Urlaube

Mitarbeitende können einen unbezahlten Urlaub beantragen. Der Urlaub soll gewährt werden, wenn die dienstlichen Verhältnisse es gestatten.

 

Zusätzlich bezahlte Frei-Tage für persönliche Angelegenheiten

- eigene Hochzeit: 2 Tage

- Hochzeit von Kindern oder Geschwistern: 1 Tag

- Umzug: 1 Tag

- Krankheit/Unfall von im gleichen Haushalt lebenden Kindern: die notwendige Zeit, max. 5 Arbeitstage pro Ereignis

- Vaterschaftsurlaub: 10 Tage

- Todesfall: je nach Verwandtschaftsgrad 2-3 Tage

 

Besoldung

Die Besoldung richtet sich an die Besoldungstabelle des Kantons Zürich, wobei die Mitarbeitenden der Stadt Dübendorf in den Besoldungsklassen 2 bis 24 eingereiht sind. Alle Mitarbeitenden erhalten einen 13. Monatslohn, der jeweils hälftig im Juni und im Dezember ausbezahlt wird.

 

Einmalzulage

Für besondere Leistungen können Einmalentschädigungen bis maximal Fr. 5'000.- entrichtet werden.

 

Lohnfortzahlung

Den Mitarbeitenden steht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall die volle Besoldung während zwölf Monaten zu, sofern das Anstellungsverhältnis mehr als ein Jahr gedauert hat. Falls das Anstellungsverhältnis weniger als ein Jahr gedauert hat, so beziehen die Mitarbeitenden im ersten Halbjahr die Besoldung für die Dauer von höchstens zwei Monaten resp. im zweiten Halbjahr von höchstens drei Monaten.

 

Fort- und Weiterbildung

Der Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeitenden kommt ein hoher Stellenwert zu. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Mitarbeitendengespräches ist die benötigte oder gewünschte Fort- und Weiterbildung zu thematisieren und konkretisieren.

 

Mutterschaftsurlaub

Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen ab Niederkunft. Die Stadt Dübendorf leistet während des Mutterschaftsurlaubes eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent. Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, anschliessend an den Mutterschaftsurlaub unbezahlten Urlaub zu beantragen. Wenn dies betrieblich möglich ist, ist ein solcher zu gewähren.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Stadt Dübendorf betreibt aktiv ein betriebliches Gesundheitsmanagement, worin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Gesundheitsprävention, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit begleitet werden.

 

Fringe Benefits:

- Reka-Rail-Card

- zwei ZVV-GA Flexi, 1. Klasse zur Reservation bzw. Ausleihe

- Saisonkarte für Freibad Oberdorf mit 50% Rabatt

- Jahreskarte der Stadtbibliothek kostenlos

- Jahresabo von "PubliBike" für nur Fr. 50.00

- Flat-Abo der Swisscom (Fr. 19.00/Monat)

- wöchentlich gratis Früchte

- vergünstigte Gebühren auf Dokumente und Dienstleistungen in den Einwohnerdiensten, im Zivilstandsamt sowie Stadtammann- und Betreibungsamt

- vergünstigtes Mittagessen im IMWIL Alters- und Spitexzentrum

 

Stellenbesetzung

Bewerbung Mit vollständigen Bewerbungsunterlagen erhöhen Sie Ihre Chance, zu einem ersten Gespräch eingeladen zu werden.   Wir benötigen: Einen Lebenslauf mit Foto, der über…

Bewerbung
Mit vollständigen Bewerbungsunterlagen erhöhen Sie Ihre Chance, zu einem ersten Gespräch eingeladen zu werden.

 

Wir benötigen:

  • Einen Lebenslauf mit Foto, der über die schulischen und beruflichen Stationen Auskunft gibt
  • Dazugehörige Schul-/Ausbildungszeugnisse bzw. Fähigkeitsausweise (Kopien)
  • Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber (Kopien)


Senden Sie uns diese Unterlagen zusammen mit Ihrem Bewerbungsschreiben online über den Bewerbungslink im entsprechenden Stelleninserat.


Auswahlverfahren

Die eingehenden Bewerbungsunterlagen werden sorgfältig geprüft. Die Personaldienste entscheidet nach Ablauf der Bewerbungsfrist zusammen mit dem oder der direkten Vorgesetzten, wer zu einem ersten Gespräch eingeladen wird. In der Regel sind die Personalassistentin und der bzw. die direkte Vorgesetzte beim ersten Gespräch anwesend. Über das weitere Vorgehen werden Sie bei einem ersten Kontakt informiert.

Für einige Stellen werden weitere Hilfsmittel wie Tests etc. verwendet, um das persönliche Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten abzurunden. Darüber werden Sie ebenfalls bei einem ersten Kontakt informiert.

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