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Stadthaus Dübendorf

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Inhalt

Einrede Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen Merkblatt

Nach durchgeführtem Konkursverfahren (Insolvenzerklärung/Privatkonkurs) soll den Betroffenen die wirtschaftliche Erholung ermöglicht werden. Deshalb kann der ehemalige Schuldner die Einrede des mangelnden neuen Vermögens erheben, wenn er von seinen Gläubigern für Altschulden belangt wird. Sofern der Gläubiger an seinem Begehren festhält (weitere Informationen finden Sie unter Einleitungsverfahren), berechnet und entscheidet das zuständige Bezirksgericht ob der Betroffene in den vergangenen zwölf Monaten neues Vermögen hätte bilden können. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Informationen

Datum
1. Januar 2012
Herausgeber/-in
Gerichte des Kantons Zürich (http://www.gerichte-zh.ch/)

Dokumente

Name
Einrede_RV_mangels_nV.pdf (PDF, 14.01 kB) Download 0 Einrede_RV_mangels_nV.pdf

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