Zivilstands- und Bestattungsamt
Herzlich willkommen beim Zivilstands- und Bestattungsamt Dübendorf!
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation, bitten wir Sie nur bei dringenden Fällen am Schalter vorzusprechen. Wo zwingend nötig, kontaktieren Sie uns im Voraus telefonisch für einen Termin. Die Hyghienemassnahmen werden dabei gewahrt.
In den Traulokalitäten ist eine Maske zu tragen. Während der Trauung kann die Maske abgenommen werden, vorausgesetzt Sie verlassen den Platz nicht.
Beachen Sie, dass sich die Massnahmen stetig ändern. Sie dürfen uns diesbezüglich gerne kontaktieren. Zum Schutz unserer Mitarbeiter danken wir Ihnen.
Folgende Gemeinden gehören zu unserem Zivilstandskreis:
- Dübendorf
- Fällanden
- Maur
- Wallisellen
- Wangen-Brüttisellen
Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Anerkennungen, Eheschliessungen, Eintragungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Namenserklärungen und Todesfällen, welche sich in einer Gemeinde des Zivilstandskreises Dübendorf ereignen.
Ebenso führt das Zivilstandsamt das Ehevorbereitungsverfahren oder das Verfahren zur eingetragenen Partnerschaft durch, wenn das Paar Wohnsitz im Zivilstandskreis hat.
Personen, die in einer der Gemeinde des Zivilstandskreises heimatberechtigt sind, erhalten auf Bestellung Dokumente, welche den Personenstand nachweisen. Zudem sind Dokumente über die beurkundeten Zivilstandsfälle hier erhältlich.
Das Bestattungsamt Dübendorf ist für die Organisation und die Terminkoordination von Bestattungen sowie Abdankungen von Verstorbenen, die in Dübendorf Wohnsitz hatten, zuständig.
Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie hier.
Kontakt
Zivilstands- und BestattungsamtUsterstrasse 2
8600 Dübendorf
Tel. +41 44 801 83 30
Fax +41 44 801 67 15
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Mo: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Di: | 13.30 - 19.00 | |
Mi: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Do: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Fr: | 07.00 - 14.00 |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | |
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Anerkennungsbestätigung | Online-Formular |
Ausweis über den registrierten Familienstand | Online-Formular |
Bestattungswünsche -anordnung | Download |
Bürgerrechtsnachweis | Online-Formular |
Eheschein/Trauungsurkunde | Online-Formular |
Familienausweis | Online-Formular |
Geburtsschein / Geburtsurkunde | Online-Formular |
Gesuch Ehevorbereitung | Download |
Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft | Download |
Heimatschein | Online-Formular |
Partnerschaftsausweis | Online-Formular |
Partnerschaftsurkunde | Online-Formular |
Personenstandsausweis | Online-Formular |
Todesschein / Todesurkunde | Online-Formular |
Frage |
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Für Schweizerbürger, siehe Eheschliessung. |
Nein. Ein Kind dessen biologischer Vater Sie sind, können Sie gemäss bestehender Gesetzgebung nicht adoptieren. Sie können es jedoch anerkennen. Über die Anerkennung von Kindern informiert Sie das Zivilstandsamt. |
Das Zivilstandsamt orientiert Sie ausführlich unter dem Thema Todesfall / Bestattung. |
Die Dokumente können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ereignisortes bestellen. |
Ja. Die beiden Trauzeugen müssen mündig sein und sich rechtsgültig ausweisen können. |
Name | Nummer | Inkrafttreten |
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Zivilstandskreis Dübendorf: Vertrag über die Zusammenarbeit mit den Gemeinden Fällanden, Maur, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen | 210.1 | 1. Januar 2003 |