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Gerichtliche Anordnungen vollstrecken

Das Stadtammannamt Dübendorf setzt gerichtliche Anordnungen um. Dazu gehören die Ausweisung aus Miet- und Pachträumen, die Herausgabe von Gegenständen und die Umsetzung gerichtlicher Verbote.

Voraussetzung ist ein entsprechender Entscheid des zuständigen Gerichts.

 

Ausweisung aus Miet- und Pachträumen

Werden Räume trotz gerichtlicher Anordnung nicht zurückgegeben, können Sie beim Stadtammannamt die Vollstreckung beantragen.

Reichen Sie dazu Ihr Gesuch zusammen mit dem Gerichtsentscheid und der Vollstreckbarkeitsbescheinigung ein. Vor einer Zwangsräumung setzt das Stadtammannamt der betroffenen Person nochmals eine kurze Frist und kündigt die Ausweisung an.

zum Ausweisungsbegehren

 

Herausgabe von Gegenständen

Wird ein Gegenstand trotz gerichtlicher Anordnung nicht herausgegeben, können Sie das Stadtammannamt mit dem Vollzug beauftragen. Dies betrifft beispielsweise gemietete oder geleaste Gegenstände.

Reichen Sie Ihr Gesuch zusammen mit dem Gerichtsentscheid und der Vollstreckbarkeitsbescheinigung ein.

 

Gerichtliche Verbote

Ein gerichtliches Verbot kann die Nutzung eines privaten Grundstücks einschränken, beispielsweise das unberechtigte Parkieren.

Das Verbot müssen Sie zunächst beim zuständigen Gericht beantragen. Nach dem Entscheid beauftragen Sie das Stadtammannamt mit der amtlichen Publikation und reichen die Originalunterlagen ein. Das Stadtammannamt koordiniert mit Ihnen die Anbringung der Verbotstafeln.

zum Gesuch für ein gerichtliches Verbot

 

Kosten

Für den Vollzug fallen Gebühren und gegebenenfalls weitere Kosten an, beispielsweise für eine Räumung. Die antragstellende Person muss in der Regel einen Kostenvorschuss leisten.

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