Bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch eine provisorische Baute, ein Baugerüst, Materialablagerungen etc. ist grundsätzlich eine Bewilligung bzw. Konzession notwendig. Neben der Bewilligungsgebühr wird für die Zeit der Inanspruchnahme eine Nutzungsgebühr erhoben.
Bei Inanspruchnahme von Strassenflächen (inklusive Trottoir) ist die Abteilung Tiefbau für das Bewilligungsgesuch zuständig. In allen anderen Fällen wird die Bewilligung in der Regel vom Facility-Management erteilt.