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Temporäre Strassenreklamen (Banderolen, Blachen)

Um auf öffentlichem Grund Banderolen und/oder Blachen an den dafür vorgesehenen Standorten anbringen zu können, muss zwingend mindestens 2 Wochen vor dem Anbringen ein entsprechendes Gesuch ausgefüllt werden.

Wir bitten Sie, die auf dem Gesuch beschriebenen Vorgaben genau durchzulesen.

Zugehörige Objekte

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Gesuch_um_Bewilligung_temp._Strassenreklamen (PDF, 295 kB) Download 0 Gesuch_um_Bewilligung_temp._Strassenreklamen
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