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Medienmitteilung vom Bundesamt für Verkehr und Amt für Mobilität des Kantons Zürich: Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

26. Mai 2023
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der SBB betreffend STEP AS 2035 Brüttenertunnel MehrSpur Zürich – Winterthur, Projekt mit UVP-Pflicht

Gemeinden   

Projektperimeter:

Bassersdorf, Dietlikon, Lindau, Nürensdorf, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winterthur, Zürich

Logistikstandorte ausserhalb des Perimeters:

Bülach, Dübendorf, Embrach, Illnau-Effretikon, Kloten, Schwerzenbach, Volketswil

 

Gesuchstellerin

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektorganisation Zürich-Winterthur, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich

Gegenstand  

Das Projekt Brüttenertunnel MehrSpur Zürich – Winterthur (MSZW) ist Bestandteil des Kapazitätsausbaus Zürich – Winterthur gemäss dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur (SR 742.140.5). Es erhöht die Bahnkapazität zwischen Zürich und Winterthur. Künftig werden zwei Fernverkehrslinien im Viertelstundentakt verkehren und im S-Bahnverkehr wird der Viertelstundentakt zum Grundtakt, die Fahrzeit im Fernverkehr wird um 8 Minuten reduziert. Im Güterverkehr wird der Halbstundentakt eingeführt. Um dies zu erreichen, wird im Wesentlichen der über 8 km lange Brüttenertunnel zwischen Winterthur Töss und Dietlikon mit einer unterirdischen Abzweigung nach Bassersdorf erstellt, womit der Bahnkorridor zwischen Zürich und Winterthur durchgehend auf vier Spuren ausgebaut wird. Weiter werden die Bahnhöfe Dietlikon, Bassersdorf, Wallisellen und Winterthur Töss behindertengerecht um- bzw. ausgebaut.

Das Gesamtprojekt ist in fünf Abschnitte innerhalb des Projektperimeters und die externen Logistikstandorte unterteilt, es umfasst im Wesentlichen folgende baulichen Massnahmen:

Abschnitt 1 Winterthur  (Stadt Winterthur, Gemeinde Lindau)

Verteilt im Abschnitt:

-           Trasseebau, inkl. Güterbahnhof;

-           Stützmauern;

-           Anprallschutzmassnahmen bei Brückenbauwerken;

-           Lärmschutzwände;

-           Bahnfunkanlagen Brüttenertunnel Portal W (BRTW), Intervention LRZ Förs (WRLF), Unterquerung Storchen (WRLS), Winterthur Töss (WTOE) und Wylandbrücke Nord (WWYN);

-           Anpassung diverser Werkleitungen;

-           Definitive Rodungen im Umfang von 1'595 m2 und temporäre Rodungen im Umfang von 17'602 m2 sowie Ersatzaufforstungen im Umfang von 21'243 m2.

Im Bereich Tössmühle

-           Rückbau Spurwechsel Bahnhof Kemptthal;

-           Neue Kemptquerung;

-           Aufwertung der Kempt;

-           Tagbautunnel, Tunnelrampen und Portal Winterthur des Brüttenertunnels;

-           Interventionsplatz;

-           Neuer Bachdurchlass Steigbach;

-           Abbruch und Neubau Tössbrücke;

-           Überwerfungsbauwerk Neumühle;

-           Technikgebäude Tössmühle;

-           Anpassung des Silo Töss;

-           Umlegung des Geilikerbachs.

Im Bereich Winterthur

-           Anpassung der Strassenunterführung Auwiesen;

-           Interventionszentrum mit Bahntechnikräumen im Untergeschoss (Stellwerk);

-           Unterquerungsbauwerk Storchen (niveaufreie Anbindung der Strecke nach Bülach);

-           Neuer Zugang zur Storchenbrücke ab Freiestrasse;

-           Technikgebäude Wylandbrücke;

-           Abbruch von Gebäuden;

-           Anpassung an AXPO-Übertragungsleitung.

Im Bereich Töss

-           Neue Strassenüberführung Dammstrasse (temporärer Fussgängersteg während Bauarbeiten);

-           Behindertengerechter Um- und Ausbau des Bahnhofs Töss mit überdachten Perrons, neuer Personenunterführung und darin integrierten technischen Räumen;

-           Neues Bahntechnikgebäude;

-           Neugestaltung des Bahnzugangs bei der Freiestrasse (Lift und Treppe);

-           Sanierung des Bahnübergangs Reutgasse.

 

Abschnitt 2 Brüttenertunnel  (Stadt Winterthur, Gemeinden Lindau, Nürensdorf, Bassersdorf, Wangen-Brüttisellen, Dietlikon)

-           Brüttenertunnel: zwei Einspurtunnel, durch 20 Querstollen verbunden (Fluchtwege, Zugang Unterhalt);

-           Länge ca. 8.3 km, Abzweigung Bassersdorf ca. 1 km;

-           Tunnelportale Dietlikon und Bassersdorf jeweils mit Tunnelrampen für den Brüttenertunnel (nördlich des Bahnhofs Dietlikon und östlich des Bahnhofs Bassersdorf);

-           Unterirdische Bahntechnikgebäude Bächli (Bassersdorf), Baltenswil (Bassersdorf) und Kemptweiher (Winterthur), mit Aussenzugängen;

-           Bahnfunkanlagen Brüttenertunnel Bassersdorf (BRTB) und Brüttenertunnel Dietlikon (BRTD);

-           Terrainveränderung mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial in Bassersdorf;

-           Neue Brücke Schinenwisenweg, als Ersatz für die aufzuhebende Personenunterführung Schinenwisenweg;

-           Abbruch des Bauernhofs am Schinenwisenweg;

-           Temporäre Rodungen im Umfang von 24'573 m2 sowie Ersatzaufforstungen im Umfang von 24'573 m2.

 

Abschnitt 3 Dietlikon  (Gemeinden Wangen-Brüttisellen, Dietlikon, Bassersdorf, Stadt Wallisellen)

-           Niveaufreie Verknüpfung der neuen Doppelspur mit der Stammlinie in Richtung Effretikon, verbunden mit deren Verschiebung nach Norden (Trassentausch mit künftiger N1 Glattalautobahn; Tunnel);

-           Rückbau der Stammlinie, soweit sie ersetzt wird;

-           Anpassung der Strassenunterführung Riedmühlestrasse sowie Neubau einer Strassenunterführung Nünbrunnen, Verschiebung des Bachdurchlasses Altbach;

-           Aufhebung des Bahnübergangs Brüttisellerstrasse, verbunden mit dem Bau einer neuen Strassenunterführung Faisswiesenstrasse;

-           Neubau und Erweiterung der Gleisanlagen;

-           Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle Bahnhof/Bad mit neuem Zugang via Stationsweg;

-           Aufhebung der Personenunterführung Nord des Bahnhofs Dietlikon;

-           Behindertengerechter Aus- und Umbau des Bahnhofs Dietlikon auf zwei teilweise überdachte Mittelperrons und vier Gleise, eine erweiterte zentrale Personenunterführung und Verschiebung bzw. Neubau der Passerelle im Westen des Bahnhofs;

-           Neuer Dietlikontunnel (niveaufreie Kreuzung der Stettbacher- und der Wallisellerlinie);

-           Neubau und Tieferlegung der Strassenunterführung Bahnhofstrasse;

-           Abbruch verschiedener Gebäude oder Teile davon;

-           Velohauptverkehrsverbindung (VHV) durch Dietlikon und entlang Bahntrassee Wangen-Brüttisellen im Auftrag des Kantons Zürich;

-           Neue Personenunterführung Schönenhof als Ersatz für die aufzuhebende Personenunterführung Mähenried;

-           Bahnfunkanlagen Bahnhofstrasse (DTBS) und Verzweigung (DTLV);

-           Anpassung diverser Werkleitungen und Strassen;

-           Zusätzliche Lärmschutzwände.

 

Abschnitt 4 Bassersdorf  (Gemeinde Bassersdorf)

-           Aufhebung Personenunterführung Sportanlagen;

-           Trasseebau im gesamten Bereich;

-           Behindertengerechter Umbau des Bahnhofs Bassersdorf mit zwei teilweise überdachten Aussenperrons, vier Gleisen und einer neuen zentralen Personenunterführung;

-           Abbruch des Aufnahmegebäudes (Neubau ist Teil eines separaten Projekts);

-           Neue Personenunterführung Hardstrasse anstelle der bisherigen;

-           Verschiebung der Haltekanten des Busbetriebs;

-           Neues Bahntechnikgebäude (Stellwerk) im Osten des Bahnhofareals;

-           Verlängerung und Verbreiterung des Personendurchgangs Zürichstrasse;

-           Neue Kantonsstrasse mit Busspur von der Bassersdorferstrasse durch das Gebiet Husmatten bis zur Zürichstrasse (Vollknoten) als Ersatz für die aufzuhebende Strassenunterführung und den Personendurchgang Baltenswilerstrasse;

-           Umbau des Knotens Baltenswilerstrasse/Zürichstrasse zum Kreisel Bächli mit neuen Bushaltestellen; Buswendeschleife Baltenswilerstrasse;

-           Verschiedene Anpassungen am Wegnetz für den Langsamverkehr;

-           Veloroute Husmattenweg;

-           Ersatzneubau Bachdurchlass Baltenswilerbach mit Kleintierdurchlass;

-           Neuer Knoten Bassersdorferstrasse/Schinenwisenweg mit Kleintierdurchlass;

-           Neue doppelte Spurwechsel nach dem Verzweigungsbauwerk Dorfnest und vor dem Verzweigungsbauwerk Hürlistein;

-           Bahnfunkanlagen Pöschenstrasse (BSDP) und Vorbuchenstrasse (BSDV);

-           Ergänzende Lärmschutzwände;

-           Anpassung diverser Werkleitungen;

-           Temporäre Rodung im Umfang von 43 m2 sowie Ersatzaufforstung im Umfang von 43 m2.

 

Abschnitt 5 Wallisellen  (Stadt Wallisellen, Stadt Zürich)

-           Behindertengerechter Um- und Ausbau des Bahnhofs Wallisellen auf vier Gleise mit zwei teilweise überdachten Mittelperrons, Neugestaltung Bahnhofplatz Süd und Verkehrsknoten Richtiring;

-           Ersatzneubau Überführung Opfikonstrasse mit Bau Velovorzugsroute im Auftrag der Stadt Zürich;

-           Neubau Überwerfung Wallisellen West (Entflechtung der Linien nach Dietlikon bzw. Dübendorf);

-           Umlegung des Brüelbachs, verbunden mit neuen Bachdurchlässen;

-           Ersatzneubauten für die Personenunterführungen Herti, Oberwiesenstrasse, Bahnhof Wallisellen Ost und Spitzacker;

-           Anpassungen an den Strassenunterführungen Weststrasse und Neugutstrasse;

-           Anpassungen an den Personenunterführungen Bahnhof Wallisellen Mitte und Breite;

-           Neues Bahntechnikgebäude (Stellwerk) beim Glattalbahnviadukt (Bahn-km 8.820);

-           Neubau und Erweiterungen der Gleisanlagen (Gleislage, Schienen, Weichen etc.);

-           Neue doppelte Spurwechsel westlich der Überführung Opfikonstrasse und östlich des Bahnhofs Wallisellen (Linie nach Dübendorf);

-           Bahnfunkanlagen Auzelg (BUAZ), Hertistrasse (WSHS), Richtiring (WSRR) und Moos (WAMO);

-           Veloschnellroute südlich der Bahnanlage im Auftrag des Kantons Zürich;

-           Anpassung diverser Werkleitungen;

-           Temporäre Rodungen im Umfang von 393 m2 sowie Ersatzaufforstungen im Umfang von 393 m2.

 

Logistikstandorte  (Gemeinden/Städte Bülach, Dübendorf, Embrach, Illnau-Effretikon, Kloten, Schwerzenbach, Volketswil)

-           Bülach Bahnhof: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik;

-           Dübendorf Bahnhof: Umschlag zwischen Lastwagen und Bahnwagen für die Bahntechnik, Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen, Parkplätze für das Personal;

-           Effretikon Bahnhof: Installationsplatz für Bahntechnik, Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik;

-           Effretikon KIBAG: Installationsplatz für Bahntechnik, Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik;

-           Embrach-Rorbas U-Gruppe: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik auf den Rangiergleisen Seite Winterthur, für die Abfahrt der Bauzüge muss von den Rangiergleisen in den Bahnhof rangiert werden;

-           Kloten Industrie: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik auf den Rangiergleisen Seite Bassersdorf, für die Abfahrt der Bauzüge muss von den Rangiergleisen in den Bahnhof rangiert werden;

-           Kloten Balsberg: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik, für die Abfahrt der Bauzüge muss von den Rangiergleisen in den Bahnhof rangiert werden;

-           Schwerzenbach Bahnhof: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik auf den Rangiergleisen Seite Dübendorf;

-           Schwerzenbach Stammgleise Volketswil – Uster: Abstellung und Rangieren von Bauzügen und Baumaschinen für die Bahntechnik auf den Rangiergleisen Seite Nänikon-Greifensee.

 

Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01). Das Vorhaben beansprucht Rodungsbewilligungen sowie weitere umwelt-, naturschutz- und gewässerschutzrechtliche sowie technische Ausnahmebewilligungen.

Einen Projektüberblick gibt www.sbb.ch/mehrspur. Die Planvorlage als Ganzes kann ausserdem im Projektraum der SBB an der Zürcherstrasse 46 in Winterthur eingesehen werden (Öffnungszeiten: 31. Mai – 28. Juni 2023, jeweils Mittwoch – Freitag 15.30 – 18.30 Uhr, Samstag 10.00 – 12.00 Uhr).

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

 

Verfahren      

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr BAV.

 

Öffentliche Auflage  

Die Planunterlagen können vom 30. Mai 2023 bis 28. Juni 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:

-           Stadt Winterthur, Kanzlei Baupolizeiamt, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur

-           Gemeinde Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau

-           Gemeinde Nürensdorf, Gemeindehaus, Kanzleistrasse 2, 8309 Nürensdorf

-           Gemeinde Bassersdorf, Gemeindehaus, Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf

-           Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen

-           Gemeinde Dietlikon, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon

-           Stadt Wallisellen, Präsidiales, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen

-           Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, Empfang im 4. Stock

-           Stadt Bülach, Gemeindeverwaltung, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach

-           Gemeinde Dübendorf, Stadthaus, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf

-           Gemeinde Embrach, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach

-           Stadt Illnau-Effretikon, Stadtverwaltung, Märtplatz 29, 8307 Effretikon

-           Stadt Kloten, Stadthaus, Kirchgasse 7, 8302 Kloten

-           Gemeinde Schwerzenbach, Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach

-           Gemeinde Volketswil, Gemeindehaus, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil

Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-eisenbahnen publiziert.

 

Aussteckung

Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z. B. Terrainveränderungen, Rodungen, Land-/Rechtserwerb etc.).

 

Einsprachen 

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung, Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG, Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG, Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG, die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

 

Enteignungsbann    

Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG). Für den aus dem Enteignungsbann entstehenden Schaden hat der Enteigner vollen Ersatz zu leisten (Art. 44 Abs. 1 EntG).

 

26. Mai 2023                                                                          Bundesamt für Verkehr BAV

                                                                                               Amt für Mobilität, Kanton Zürich