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Biber an der Glatt - Aufhebung Wegabschnitt

5. April 2013
Niederlassung des Bibers an der Glatt
Diesen Winter hat sich zunächst unauffällig, mittlerweile aber für den aufmerksamen Beobachter unübersehbar ein Biber entlang der Glatt zwischen Oberer Mühle und Chreis niedergelassen. Obwohl im Siedlungsgebiet gelegen, unterscheidet sich das Gebiet von anderen Glattabschnitten dadurch, dass es mitten in einem Schutzgebiet liegt. Es weist ein langsam fliessendes Nebengewässer auf, Hochstaudenfluren, Extensivwiesen und Reste von Auenwald mit Weichhölzern. Bedingungen, die dem Biber zusagen und ihm genügend Nahrung bieten. Da und dort werden kleinere Bäume gefällt und immer wieder verschwinden ganze Sträucher über Nacht. Gut zu sehen ist dies vom Uferweg aus auf der Glattinsel im Bereich des Schwimmbades.

Der Biber und sein Lebensraum sind bundesrechtlich geschützt. Der Biber geniesst also Wohnrecht in Dübendorf, solange es ihm beliebt. Um mögliche Konflikte vorauszusehen und entschärfen zu können, haben Vertreter der Stadt und des Kantons das Gebiet begangen und Kontakt mit Jagdverwaltung und der Biberfachstelle aufgenommen. Da das Revier zu weiten Teilen in einem kantonalen Naturschutzgebiet liegt, welches die Lebensraumansprüche des Bibers gut abdeckt, ist das Schadenspotential geringer als anderenorts. Dennoch ist Aufmerksamkeit geboten und werden Massnahmen getroffen. Bäume, die beim Fallen grosse Schäden oder Gefahren verursachen könnten, wurden eingekürzt. Das Gebiet wird regelmässig kontrolliert, ob vom Biber bearbeitete Bäume Gefährdungen darstellen.


Aufhebung linksufriger Wegabschnitt entlang der Glatt
Das Naturschutzgebiet wird für die Ansprüche des Bibers optimiert, um zu verhindern, dass er in Gärten und Parks ausweicht und dort Konflikte verursacht. Das nicht ganz optimale Futterangebot wird aufgewertet, indem verschiedenenorts Weidenstecklinge in grosser Zahl gesetzt werden. Zur Schaffung einer störungsfreien Zone, die auch Wasservögeln Rückzugsraum bieten soll, wird ab sofort der (in Fliessrichtung) linksufrige Wegabschnitt von der Hermikerbrücke bis zum Tennisplatz Buen aufgehoben. Die Schliessung erfolgt nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgründen, da der Biber in diesem Abschnitt besonders aktiv ist. In diesem Abschnitt handelt es sich um keinen offiziellen Weg, sondern einen unbefestigten Fusspfad, der über eine Parzelle des Kantons verläuft. Die Verbindung wurde früher für den Gewässerunterhalt genutzt. Da dieser im Hinblick auf die Schutzziele bereits längere Zeit reduziert wurde, ist der Weg schon heute zerfallen und morastig. Rechtsufrig befindet sich ein Flurweg, ober und unterhalb des Abschnittes je eine Brücke, so dass die Wegverbindungen erhalten bleiben. Zwei Tafeln des Bibelweges, die im Abschnitt liegen, werden versetzt.

Weitere Hinweise
Wir empfehlen Hundehaltern, Hunde im Abschnitt zwischen Hermikerbrücke und Schwimmbad an der Leine zu halten. Innerhalb des Schutzgebietes besteht ohnehin Leinenpflicht. Zusammenstösse zwischen Biber und Hunden sind zwar nicht häufig, da der Biber nach Möglichkeit ins Wasser flieht. Kommt es aber dazu, sind sie heftig und enden meist zugunsten des Bibers. Wer mit seinem Gebiss Bäume fällt, kann auch zubeissen!

Biber sind nachtaktiv und daher selten zu sehen. Auch von den Uferwegen aus gut sichtbar sind aber seine Aktivitäten. Achten Sie auf ihren Spaziergängen einmal darauf und staunen sie, wie der Nager seine Umwelt verändert und gestaltet.