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Gerichtliches Verbot

24. Juli 2024
Gerichtliches Verbot: Ursprungstrasse 2, 4, 6 und 8, 8600 Dübendorf.
Unberechtigten ist das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf der Liegenschaft Kataster-Nr. 17902 an der Ursprungstrasse 2, 4, 6 und 8 in 8600 Dübendorf zu untersagen. Berechtigt seien nur Besucher der Liegenschaft an der Ursprungstrasse 2, 4, 6 und 8 in 8600 Dübendorf für eine Dauer von maximal 12 Stunden.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot seien auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.00 zu bestrafen.
(Textauszug aus einem Urteil des Bezirksgerichtes Uster vom 21.05.2024)

Gemäss § 4 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) gilt auch das Internet als öffentliches Publikationsorgan.

Allgemeine Informationen zu gerichtlichen Verboten unter gerichtliche Verbot / Verbote. Das/die aktuelle/n wurde/n am 24. Juli 2024 im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert (den/die Publikationstext/e finden Sie vorstehend).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Vollzugsperson des Stadtammannamtes Dübendorf (Email: vollzug@duebendorf.ch).

Hier sehen Sie eine Verbotstafel
Verbotstafel des Stadtammannamtes Dübendorf

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