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Stadthaus Dübendorf

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Inhalt

Anordnung Ersatzwahl Notarin/Notar für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018; Frist zur Einreichung Wahlvorschläge

5. Februar 2016
In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird Folgendes angeordnet:

1. Infolge Rücktritt des bisherigen Notars Marcel Stulz wird für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018 im Notariatskreis Dübendorf (umfassend die Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen) eine Ersatzwahl angeordnet.

2. Es wird eine Frist von 40 Tagen, das heisst bis 16. März 2016 eröffnet, innert welcher Wahlvorschläge beim Stadtrat Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, eingereicht werden können.

3. Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

4. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt bereits bisher innehatte, angegeben werden.

5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatswahlkreises Dübendorf unterzeichnet sein. Die Unterzeichner müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben. Ausserdem sind das Geburtsdatum und der Wohnort mit genauer Adresse anzugeben.

6. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

7. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadt Dübendorf, am Schalter der Behördendienste (2. Stock), Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf oder online über www.duebendorf.ch erhältlich.

8. Der Stadtrat Dübendorf erklärt die Vorgeschlagene / den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 5. Juni 2016 eine Urnenwahl durchgeführt.

9. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Dübendorf, 5. Februar 2016

Stadtrat Dübendorf
(Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Dübendorf)

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20160205-FO-Ersatzwahl_Notar_2014_-_2018_Wahlvorschlag.doc (DOC, 91.5 kB) Download 0 20160205-FO-Ersatzwahl_Notar_2014_-_2018_Wahlvorschlag.doc
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