Revision Verordnung für das Verlegen von Leitung im Strassengebiet
Revision Verordnung für das Verlegen von Leitungen im Strassengebiet (öffentlicher Grund) der Stadt Dübendorf – Vollziehungsregelung zu § 37 Strassengesetz An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2019 hat der Stadtrat der Revision der Verordnung für das Verlegen von Leitungen im Strassengebiet (öffentlicher Grund) der Stadt Dübendorf – Vollziehungsregelung zu § 37 Strassengesetz zugestimmt. Es ersetzt die bisher gültige Verordnung vom 6. Juni 2005. Die revidierte Verordnung für das Verlegen von Leitungen im Strassengebiet (öffentlicher Grund) der Stadt Dübendorf – Vollziehungsregelung zu § 37 Strassengesetz tritt nach der amtlichen Publikation am 10. Februar 2020 oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft. Der entsprechende Stadtratsbeschluss sowie die revidierte Verordnung zum Verlegen von Leitungen im Strassengebiet liegen während der Rekursfrist auf und können wie folgt eingesehen werden: Stadt Dübendorf, Abteilung Tiefbau (Bauhof), Usterstrasse 105, 8600 Dübendorf Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Gegen diesen Beschluss und die revidierte Verordnung zum Verlegen von Leitungen im öffentlichen Grund kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Dieser ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und mit Antrag und Begründung zu versehen. Der Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. |
Zugehörige Objekte
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