Denkmalschutz: Liegenschaft Wallisellenstrasse 28, Inv.-Nr. 121 Unterschutzstellung nach §205 lit. d) PBG
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümer mit der Zustellung; für Dritte mit der Publikation.
Der Beschluss kann ab dem 9. Oktober 2026, während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Dübendorf bei der Stadtplanung (Büro 209), Usterstrasse 2, Dübendorf oder auf der Website duebendorf.ch eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
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| 20261009-PU-Schutzentscheid Wallisellenstrasse 28 (PDF, 90 kB) | Download | 0 | 20261009-PU-Schutzentscheid Wallisellenstrasse 28 |
| 20261001-BS-581-Wallisellenstrasse 28 Schutzentscheid (PDF, 210 kB) | Download | 1 | 20261001-BS-581-Wallisellenstrasse 28 Schutzentscheid |
| Inventar-Nr. 121 (PDF, 853 kB) | Download | 2 | Inventar-Nr. 121 |
| Denkmalpflegerisches Gutachten (PDF, 8.95 MB) | Download | 3 | Denkmalpflegerisches Gutachten |