Der Gemeinderat,
in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 15. Dezember 2011, gestützt Art. 29 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2005
beschliesst:
1 Dem privaten Gestaltungsplan ce Prodega, bestehend aus dem Plan Massstab 1:500, Fassung vom 25. November 2011 und den zugehörigen Vorschriften, Fassung vom 11. Oktober 2011, wird zugestimmt.
2 Der Gestaltungsplan bedarf gemäss § 89 PBG der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich und tritt nach der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
3 Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.